Rechte und Pflichten des Aktionärs

Die Rechte und Pflichten eines Aktionärs ergeben sich zum einen aus dem Aktiengesetz, zum anderen aus der Satzung. Die Pflichten sind dabei eher allgemeiner oder formaler Natur. Sie beschränken sich im Wesentlichen darauf, bei der (erstmaligen) Zeichnung von Aktien auch die entsprechende Einlage auf das Grundkapital zu leisten - praktisch kaum von Bedeutung, da der Aktienerwerb in der Regel über die Börse erfolgt und sich auf bereits bestehende und eingezahlte Aktien bezieht.


Aktionär

Ferner besitzen Aktionäre generell eine Treuepflicht gegenüber der AG und den übrigen Aktionären. Sie besagt, dass Aktionäre die Interessen des Unternehmens und der übrigen Anteilseigner wahren müssen. Die Rechte des Aktionärs ergeben sich aus seiner Stellung als (Mit)eigentümer. Dabei wird zwischen Verwaltungsrechten und Vermögensrechten unterschieden.

1. Verwaltungsrechte

Einmal jährlich findet eine Hauptversammlung statt, in der die Aktionäre maßgebliche Entscheidungen für das Unternehmen treffen. Im Regelfall genügt dafür die einfache Mehrheit, bei einigen Entscheidungen von besonderer Tragweite (z.B. Kapitalerhöhung, Satzungsänderung, Liquidation) schreibt das Aktiengesetz eine Dreiviertel-Mehrheit vor. Auch Satzungen können bestimmte Mehrheitserfordernisse vorsehen. Im "Normallfall" gehören die Entlastung des Vorstands und die Entscheidung über die Gewinnausschüttung zu den wichtigsten Abstimmungen einer Hauptversammlung. 

Das Stimmrecht ist unmittelbar mit dem Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung verbunden. Der Besitz einer Aktie gewährt noch nicht automatisch auch ein Stimmrecht. Dies gilt nur für sogenannte "Stammaktien". Bei Vorzugsaktien wird das Stimmrecht dagegen ausgeschlossen. Für diesen Verzicht erhalten Vorzugsaktionäre üblicherweise besondere Vorteile in Form einer bevorrechtigten oder höheren Teilnahme an Gewinnausschüttungen. Das Gewicht des Stimmrechts eines Aktionärs bemisst sich nach seinem Anteil am stimmberechtigten Aktienkapital. 

Daneben stehen Aktionären im Rahmen der Hauptversammlung weitere Rechte zu. Sie können bei der Veranstaltung reden und vom Vorstand Auskunft über rechtliche und geschäftliche Angelegenheiten des Unternehmens verlangen. Der Vorstand darf nur ausnahmsweise die Auskunft verweigern. 

2. Vermögensrechte

Das wichtigste Vermögensrecht des Aktionärs ist die Teilnahme an der Gewinnausschüttung (=Dividende). Der Vorstand schlägt üblicherweise die Dividende vor, über die die Hauptversammlung entscheidet. Die Zahlung erfolgt meist unmittelbar (am Folgetag) nach der Hauptversammlung. Wie viel Dividende ein Aktionär erhält, hängt von der Anzahl seiner Anteile und von der Aktiengattung ab. Vorzugsaktien sind oft mit höheren Dividendenansprüchen ausgestattet als Stammaktien. 

Ein weiteres Vermögensrecht des Aktionärs ist das Bezugsrecht. Damit wird das Recht von (Alt-)Aktionären bezeichnet, neue Aktien im Rahmen einer Bezugsrechtsemission zu beziehen. Die Einräumung eines Bezugsrechts ist nicht zwingend, Bezugsrechte können wie Aktien gehandelt werden. Ein eher theoretisches Vermögensrecht ist das Recht zur Teilnahme am Liquidationserlös einer AG.


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