Zukunftsthema schlechthin: Altenpflege

Seit Beginn des Jahres 2012 haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, ihre wöchentliche Arbeitszeit zu verringern, wenn sie einen Angehörigen pflegen möchten bzw. müssen. Trotz dieser Option ist es jedoch bisher so, dass die vorhandene gesetzliche Regelung zur Pflegezeit nur sehr selten genutzt wird. Ganz unabhängig davon ist es aber sehr wichtig, dass auch Sie sich darüber Gedanken machen, welche Risiken für Sie selbst und für Ihre Angehörigen aufgrund der immer höheren Lebenserwartung im Alter auftreten könnten.


Zukunftsthema schlechthin: Altenpflege

Das betrifft natürlich auch eine eventuelle Pflege. Wenn es um die private Vorsorge geht, vor allem auch im Bereich der Pflegeversicherung, dann existieren nur wenige Optionen, die vonseiten des Gesetzgebers geschaffen wurden. Vielmehr ist es sehr wichtig, dass jeder einzelne Bürger sich mit dem Thema Pflege beschäftigt und möglichst eine private Altersvorsorge betreibt. Die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten, die es seit 2012 im Bereich der Pflege von Angehörigen gibt, wurden jedenfalls bisher kaum genutzt. Zwar dürfen alle Arbeitnehmer, die einen Angehörigen pflegen, ihre Wochenarbeitszeit reduzieren - jedoch machten in ganz Deutschland bisher nicht einmal 200 Bürger von dieser Option Gebrauch. Dabei sollte durch das Gesetz erreicht werden, dass die berufliche Tätigkeit des Pflegenden und die Pflege des Angehörigen besser miteinander vereinbart werden können.  

Eigenständiges Handeln im Bereich der Pflege und Vorsorge sehr wichtig 

Derzeit sind es in Deutschland über 1,6 Millionen Menschen, die entweder von nahen Angehörigen oder auch von ambulanten Pflegediensten betreut werden. Da viele Pflegebedürftige natürlich Angehörige bevorzugen, und auch schon viele Personen einen Angehörigen pflegen, könnte die Nutzung des angesprochenen Gesetzes eigentlich eine sinnvolle Lösung sein. Denn immerhin kann die Arbeitszeit des Pflegenden für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren auf eine Wochenarbeitszeit von bis zu 15 Stunden reduziert werden. Verbunden ist dies mit einem Lohnausgleich, der allerdings später wieder verrechnet wird.

Wer beispielsweise nur noch die halbe "normale" Wochenarbeitszeit absolviert, würde dennoch drei Viertel des bisherigen Bruttogehalts bekommen - für Arbeitgeber nicht besonders attraktiv. Dass diese Möglichkeit kaum genutzt wird, offenbart auch, dass sich im Grunde jeder Bürger selbst darum kümmern muss, wie er im Fall einer späteren Pflegebedürftigkeit versorgt ist. Eigenständiges Handeln ist also heute wichtiger denn je.  Die aktuelle und zukünftige Situation im Bereich der Pflege macht es erforderlich, dass sich die Bürger selbst um die Vorsorge kümmern.

Dazu stehen verschiedene private Versicherungslösungen zur Verfügung. Hierzu gehört auch das Thema Vorsorgevollmacht, das möglichst früh angegangen werden sollte. Denn das Risiko pflegebedürftig zu werden, beginnt nicht erst im Alter, sondern besteht an jedem Tag. Um möglichst umfassend alle Vorsorgealternativen bewerten zu können, sollten Sie den Rat eines wirklich unabhängigen Beraters einholen, denn dann haben Sie die Gewissheit, wirklich objektiv und unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Gegebenheiten beraten zu werden.


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