Profil des Finanzberatungsunternehmens



Vermögenswerkstatt

Vermögenswerkstatt
Firmenname
E-Mail
Telefon
06241 / 8497420
Adresse
Lindenstrasse 27
68623 Lampertheim

Finanzberater

Volker Hildebrand
Volker Hildebrand
Vermögenswerkstatt 
68623 
Lampertheim 

Kompetenzen

 

Finanzen

· Altersvorsorge · Erbschaft · Family Office · Finanzplanung · Finanzwissen

Geldanlage

· Depot Check · ETF · Investmentfonds · Sparen · Tagesgeld

Immobilie

· Immobilienfonds

Versicherung

· Riester · Versicherung Check

Beschreibung

 

Ihr Partner für das, was Ihnen wichtig ist

Der Gang zur Bank, die Überprüfung der finanziellen Angelegenheiten und Vermögensstrategien, der oftmals lästige, private Bürokram. Das löst bei vielen Menschen große Unlust aus. Ein langes Aufschieben ist die Folge!

Aber es muss doch alles erledigt werden. Ja, aber nicht zwingend von Ihnen persönlich. Die Vermögenswerkstatt als Ihr Privatsekretariat und Finanz-Spezialist nimmt Ihnen die lästigen Arbeiten ab, die Ihnen kostbare Zeit kostet. Dadurch gewinnen Sie Zeit für sich und das, was Ihnen wichtig ist.

Wir kümmern uns um alles. 

Gute Vermögensberatung zahlt sich aus. Gute Vermögensberater noch mehr.

VERMÖGENSWERKSTATT bietet Finanz- und Vermögensberatung gegen Honorar und nicht gegen Provision. 

Mein Vorteil: Unabhängigkeit.

Ich vertrete nicht die Interessen eines Anbieters, sondern ihre Interessen. So kann ich auf über 6000 in Deutschland gelistete Fonds von über 130 Fondsgesellschaften ohne Ausgabeaufschlag und preisgünstige Indexfonds (ETF’s) zurückgreifen und für Sie zugänglich machen. Im Vergleich zur klassischen Vermögens- und Finanzberatung verzichte ich dabei auf anfallende Provisionen und Courtagen. Vielmehr leite ich auch anfallende  Bestandserträge direkt an Sie weiter. Ichr verzichte also auf jegliche Provisionszahlungen Dritter.

Ihr Vorteil: Kostenersparnis und Transparenz

Eine gute und sinnvolle Kombination bringt Ihnen neben der Reduzierung der Risiken im Gesamtvermögen, auch erhebliche Kostenvorteile. Und Transparenz. Denn Sie bezahlen lediglich das gemeinsam vereinbarte Honorar für die Beratung als Dienstleistung – so wie bei einem Steuerberater oder Rechtsanwalt seit jeher üblich.

Ehrenerklärung

 
Zustimmung am 15.06.2014