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Änderungen im Steuerrecht 2018

Mit jedem neuen Jahr entsteht wieder die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung - zumindest für diejenigen, für die das Steuerrecht das vorsieht. Eine unangenehme Aufgabe, die gerne aufgeschoben wird. Zu lange sollte man sich damit allerdings nicht Zeit lassen, sonst droht der Fiskus mit ernsten Konsequenzen.


Änderungen im Steuerrecht 2018

2018 ändert sich das Steuerrecht zwar nicht grundlegend, es gibt aber viele Änderungen im Detail. Bei komplexeren steuerlichen Fragen und Problemen hilft ein steuerlich versierter Anwalt weiter. Wer zum Beispiel in der baden-württembergischen Landeshauptstadt wohnt, kann einen Anwalt für Steuerrecht in Stuttgart nutzen. 

Verlängerte Abgabefrist - erst 2019 relevant 

Um gleich mit einem Irrtum aufzuräumen. Sie haben in diesem Jahr nicht länger Zeit für die Steuererklärung. Zwar wird die Abgabefrist vom 31. Mai auf den 31. Juli verlängert. Das betrifft aber erstmals die Steuererklärung 2018. Für die jetzt zu erstellende Steuererklärung 2017 gilt noch die alte Fristenregelung. Wer die Steuererklärung selbst aufstellt, muss Sie auch in diesem Jahr bis Ende Mai bzw. (wegen eines Feiertags) bis zum 1. Juni abgeben. Stellt der Steuerberater die Steuererklärung auf, ist wie bisher Zeit bis zum 31. Dezember. 

Das Wichtigste im Überblick 

Das sind einige wichtige Änderungen, die Sie betreffen können: 

  • Belege müssen nicht mehr beim Finanzamt eingereicht werden. Das ist nur noch auf besondere Anforderung nötig. Die Nachweise sind aber mindestens ein Jahr nach Bestandskraft des Steuerbescheids aufzuheben; 
  • der Grenzwert für Sofortabschreibungen bei geringwertigen Wirtschaftsgütern ist fast verdoppelt worden. Er steigt von bisher 410 Euro (487,50 Euro inkl. MwSt.) auf 800 Euro (952 Euro inkl. MwSt.). Wird der Grenzwert überschritten, erfolgt eine Abschreibung über fünf Jahre; 
  • bei jobbedingten Umzügen nach dem 1.2.2017 können höhere Umzugspauschalen geltend gemacht werden: 1528 Euro für Paare und Alleinerziehende, 764 Euro für Singles sowie 337 Euro für jede weitere Person, die im Haushalt lebt.

 
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