Warum haben Filmfonds Steuervorteile?
Die Entstehung der Filmfonds wurde einst von politischen Zielen motiviert; die Entscheidungsträger in der Bundesregierung wollten mit dieser Initiative die damals wenig glänzende heimische Filmproduktion ankurbeln. Um Investoren zu Anlagen in diesem Segment zu bewegen, wurden ihnen lukrative Steuervorteile in Aussicht gestellt.
Doch entsprachen die Bemühungen der Regierung schon bald nach der Einführung der Filmfonds nicht mehr der Realität. Die deutsche Filmindustrie bekam von dem Finanzsegen nur wenig ab, die Investoren finanzierten mit den Filmfonds lieber Blockbuster amerikanischer Herkunft. Doch die Steuervorteile nahmen sie gerne mit.
Im Jahr 2005 wurden die Vorteile der Medienfonds stark limitiert, auch die bis dahin aufgelegten Fonds gerieten zunehmend in das Visier der Finanzbehörden. Stein des Anstoßes war für die Finanzämter immer der hohe Verlustvortrag in der Anfangsphase, welcher sich steuermindernd auf die Anleger auswirkte.
Anleger erkämpften sich ihre Steuervorteile vor Gericht
Bei mehreren Filmfonds wurden die ausgewiesenen Verluste nicht anerkannt, auf die Anleger kamen umfangreiche Nachzahlungen zu. Einer der Emittenten der Filmfonds wollte sich mit der Entscheidung des Finanzamts bezüglich der Steuervorteile nicht abfinden. Er klagte beim Finanzgericht München - und bekam recht. Die Urteilsbegründung der Richter war so überzeugend, dass die Finanzbehörde Abstand von einer Berufung nahm. Das Urteil ist somit rechtskräftig.
Auf welche Summen sich die Anleger der Filmfonds jetzt freuen können, bleibt vorerst im Dunkeln. Denn viele Betroffene hatten bis zur gerichtlichen Klärung ihrer Steuervorteile das Finanzamt um Stundung gebeten. In den Kanzleien der Anwälte, welche die Großinvestoren der Filmfonds betreuen, wird über circa 25 Millionen Euro spekuliert. Die Summe setzt sich aus den jetzt fälligen Zinsüberweisungen sowie Gerichts- und Rechtsbeihilfekosten zusammen.
Die Finanzbehörde wehrt sich vehement gegen die Ansicht anderer Anleger, dass dieses Urteil auch auf weitere Medienfonds anwendbar sei. Sollte sie sich abermals irren, stünden Rückzahlungen in dreistelliger Millionenhöhe im Raum.
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