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Haftpflichtversicherung: Gültigkeit im Ausland

Mit einer privaten Haftpflichtversicherung können sich Verbraucher, inklusive der Familienmitglieder und eventueller Hausangestellter, gegen die Forderungen anderer absichern.


Haftpflichtversicherung

Für den Leistungsumfang maßgeblich sind die vereinbarten Deckungssummen. Viele Versicherungsnehmer wissen allerdings nicht, dass die Police auch Versicherungsschutz bei Aufenthalten im Ausland bietet, solange gewisse Regeln eingehalten werden. 

Ob zu Hause oder im Ausland - die Versicherungsgrundlagen sind die Gleichen

Wer seine private Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen möchte, muss in Deutschland sowie im Ausland auf folgende Voraussetzungen achten:

  1. Regulierungsfähige Schäden müssen aus (grober) Fahrlässigkeit entstanden sein.
  2. Sind Ansprüche entstanden, müssen diese zweifelsfrei dem Privatbereich des Versicherungsnehmers zugeordnet werden können.
  3. Grundlage für den Versicherungsschutz sind die AGB des Anbieters.

 

Die Haftpflichtversicherung schützt auch bei Auslandsaufenthalten

Besonders jüngere Menschen haben oft die Neigung, ihren Lebensmittelpunkt zumindest zeitweilig ins Ausland zu verlegen. Sie möchten beispielsweise ihre Ausbildung dort fortsetzen, fremde Kulturen kennenlernen oder einfach in anderen Ländern leben. Wer seine Pläne um tiefer greifende Informationen bereichern will, findet viel Wissenswertes zum Thema arbeiten und leben im Ausland auf der Webseite http://www.ausbildungspark.com/news/ausbildung-und-arbeiten-im-ausland/.

Gerade wenn ein Aufenthalt im Ausland ansteht, sollten Versicherungsnehmer wissen, dass ihre private Haftpflichtversicherung auch außerhalb Deutschlands Schutz bietet. Sie sollten sich allerdings bei ihrem Versicherungsgeber über zeitliche Beschränkungen sowie die Gültigkeitsbereiche ihrer Verträge informieren. 

Regelungen zur Gültigkeitsdauer

Für einen Aufenthalt in der Euro-Zone bieten die meisten Anbieter zeitlich unbegrenzten Schutz bei der Haftpflichtversicherung an. Im außereuropäischen Ausland ist der Versicherungsschutz auf zwölf Monate beschränkt. Wenn Versicherungsnehmer vor Ablauf dieser Frist eine zwischenzeitliche Rückkehr nach Deutschland einplanen, verlängern sie damit die Gültigkeitsdauer ihrer privaten Haftpflichtversicherung um ein weiteres Jahr.

Bei der Privathaftpflicht sind auch die Kinder mitversichert

Der Versicherungsschutz schließt neben den leiblichen Nachkommen auch Adoptivkinder, Stiefkinder sowie Pflegekinder unter diesen Voraussetzungen ein:

  1. Sie müssen im Haushalt des Versicherten leben.
  2. Das 18. Lebensjahr sollte noch nicht vollendet sein.
  3. Sie müssen noch ledig sein.

Viele Kinder träumen von einem Schüleraustauschprogramm im Ausland. Seitens der Versicherung kann der Traum problemlos zur Realität werden, wenn die entsprechende Gültigkeitsdauer der Police Beachtung findet. 

Jeder Austauschschüler, der länger als zwölf Monate im außereuropäischen Ausland leben möchte, kann bei der Haftpflichtversicherung die Verlängerung der Gültigkeitsdauer beim Anbieter beantragen. Wenn aus dem Auslandsaufenthalt  allerdings eine Auswanderung wird, sollte eine Haftpflichtversicherung besser bei einem Anbieter vor Ort abgeschlossen werden.

Versicherungsschutz auch bei Wartezeiten

In Deutschland oder im Ausland kommt es oft zu Wartezeiten bezüglich eines Studien- oder Ausbildungsplatzes. Des Weiteren kann die Suche nach einem Arbeitsplatz oft längere Zeit in Anspruch nehmen. Die Haftpflichtversicherung bietet auch in diesen Fällen Schutz bis zu einem Jahr.

 

 

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