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KFZ-Versicherung: Schummeln ohne Folgen

Der Abschluss einer KFZ Versicherung wird in der Regel von vielen Fragen begleitet. Die Versicherer erkundigen sich nach der Jahresfahrleistung oder nach der Anzahl der Personen, welche das Fahrzeug benutzen. Viele Kunden beantworten diese aus finanziellen Gründen nicht immer richtig und handeln sich damit Ärger mit dem Anbieter ein.


KFZ-Versicherung

Unrichtige Angaben bei der KFZ Versicherung haben meist einen finanziellen Hintergrund

Denn durch die "richtigen" Antworten (online kaum eine Hemmschwelle) kann der Versicherungsbeitrag deutlich gesenkt werden, auch wenn sie nicht der Wahrheit entsprechen. Das geht meist einige Zeit gut, solange der Versicherungsnehmer keine Leistungen des Versicherers in Anspruch nimmt. Doch wer sich beispielsweise eine beschädigte Windschutzscheibe reparieren lässt, findet in der an den Versicherer gestellten Rechnung den tatsächlichen Kilometerstand vermerkt. Weicht dieser gravierend von den Versicherungsangaben ab, ist der Ärger mit der KFZ Versicherung schon vorprogrammiert.

In den meisten Fällen fliegen Falschangaben nach einem Unfall auf, denn die Versicherer interessieren sich bei jeder Schadensmeldung für den Kilometerstand. Darüber hinaus ist im Unfallbericht immer der Name des Fahrers vermerkt. Ist dieser Fahrer jedoch laut Versicherungsschein gar nicht zur Lenkung dieses Fahrzeugs berechtigt, wird der Versicherer sehr unangenehme Fragen stellen. Zum Glück bleibt für die Kunden der KFZ Versicherung der Versicherungsschutz unangetastet, doch die überarbeitete Rechnung des Versicherers lässt nicht lange auf sich warten. Die Versicherungen berechnen anhand der echten Kilometerleistung einen deutlich höheren Beitrag und fordern zur Nachzahlung auf.

Falschangaben bei der KFZ Versicherung können mit Vertragsstrafen belegt werden

Eine Vertragsstrafe kann bei der KFZ Versicherung dann ausgesprochen werden, wenn dem Fahrzeughalter Vorsatz bei den falschen Angaben nachgewiesen werden kann. Einige Anbieter verlangen dann einen Jahresbeitrag als Vertragsstrafe. Doch in der Praxis kommt dies recht selten vor, da die Absicht des Versicherungsnehmers eindeutig bewiesen werden muss, und das ist recht schwer. Gelingt die Beweisführung doch einmal, können die Anbieter der KFZ Versicherung auf die Unterstützung der Gerichte bauen.

Mehrere Amts- und Landgerichte bestätigten die Vertragsstrafen gegen Fahrzeughalter in Höhe von Jahresbeiträgen bereits. Die Autofahrer sind verpflichtet, der KFZ Versicherung veränderte Kilometerleistungen selbst und zeitnah mitzuteilen, in der Regel macht eine 15-prozentige Abweichung eine Meldung erforderlich. In manchen Fällen können Versicherungsnehmer von ihrer Versicherung eine Beitragsrückerstattung erwarten, wenn sie ihre Kilometerleistung deutlich zurückgeschraubt haben.

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