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Vorfälligkeitsentschädigung: Neue EU-Richtlinie

Wer sein finanziertes Haus aufgrund zwingender persönlicher Veränderungen verkaufen muss, sollte die Vorfälligkeitsentschädigung seiner Hausbank im Auge behalten, denn die kann einen frühzeitigen Verkauf zum Verlustgeschäft machen. Die EU will mit einer neuen Richtlinie helfen.


Vorfälligkeitsentschädigung

Die Vorfälligkeitsentschädigung soll den Zinsverlust der Banken begrenzen

Verbraucher werden zu Zehntausenden jährlich gezwungen, aufgrund von Scheidung, Krankheit oder anhaltender Arbeitslosigkeit, ihr Eigenheim zu verkaufen. Sie zahlen dabei den Kredit früher als vereinbart an die Bank zurück und werden von den Instituten derzeit mit saftigen Nachforderungen überrascht. Die Banken machen bei vorzeitiger Ablösung des Kredits von ihrem Recht auf Vorfälligkeitsentschädigung Gebrauch und kassieren zunehmend höhere Strafen für entgangene Zinsgewinne.

Der Hintergrund: In der aktuellen Niedrigzinsphase können die Institute die Gelder nur für wesentlich niedrigere Zinsen reinvestieren und verlieren bereits kalkulierte Gewinne.

Die Deckelung der Vorfälligkeitsentschädigung

Banken erleiden also durch unvorhersehbare Ereignisse Zinsschäden, welche sie oft mit Aufschlägen abtrünnigen Verbrauchern in Rechnung stellen. Es kommt dabei zunehmend zu Auswüchsen, denen die Europäische Gemeinschaft mit einer Richtlinie Einhalt gebieten will. Diese soll bis 2016 im nationalen Recht jedes Mitgliedslandes verankert sein, bis dahin streiten die Beteiligten um die Größenordnungen. Die deutsche Regierung könnte im Vorfeld einer Einigung europäisches Denken beweisen, denn bei den meisten Nachbarn ist die Vorfälligkeitsentschädigung längst begrenzt oder gar nicht vorhanden. 

Widerstand aus den Reihen der Politiker

Die deutschen Regierenden zeigen wieder einmal Solidarität mit dem Bankenwesen und lassen verlauten, dass sie nicht an eine Deckelung der Vorfälligkeitsentschädigung denken. Ihr Argument: Es gibt bei Kreditverträgen mit über zehn Jahren Laufzeit bereits die Möglichkeit einer Kündigung ohne Mehrkosten - nach 120 Monaten. 

Eine Regierungsstudie stellt sogar einen Vorteil der Entschädigungspraxis heraus: Die Vorgehensweise hätte in der letzten Finanzkrise den deutschen Immobilienmarkt vor Verwerfungen bewahrt.

Eine sinnvolle Lösung

In den Vereinigten Staaten gibt es keine Vorfälligkeitsentschädigung, dafür zahlen alle Verbraucher bei langfristigen Immobilienkrediten etwas mehr an Zinsen. Somit wäre das Restrisiko auf die Masse der Hauseigentümer verteilt, einzelne Härtefälle könnten vermieden werden.


 
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