Lebensversicherung

Lebensversicherung: Der Klassiker ist in die Jahre gekommen

Sowohl die klassische Lebensversicherung (LV) als auch die ähnlich konzipierte klassische Rentenversicherung beinhalten ein Versprechen der Versicherungsgesellschaft, bestimmte Leistungen zu erfüllen. Hierbei kennt man den Begriff der Garantieverzinsung, die in den letzten Jahren immer weiter zurückgegangen ist und zu einer mangelnden Attraktivität derartiger Produkte führte. Klassische Lebensversicherungen werden mit der Überschußbeteiligung der Gesellschaften verfeinert, so dass am Ende bis vor wenigen Jahren durchaus attraktive Renditen zustande gekommen sind.

Generationen vertrauten der Lebensversicherung

Heute wenden sich viele Berater gegen klassische Lebensversicherungen, da derartige Ziele besser durch separate Sparlösungen und eigenständige Risikolebensversicherungen abzudecken sind. Rentenversicherungen klassischer Art sind auch heute noch für viele Verbraucher recht attraktiv, bieten sie doch gerade für eher vorsichtige Menschen die Möglichkeit, schon in der aktiven Berufslaufzeit ein zusätzliches Rentenversprechen zu erhalten. Darüber hinaus werden bei Rentenversicherungen die Renten lebenslang gezahlt, so dass derartige Zusagen unabhängig von einem anzusparenden Vermögensstock und seiner nicht kalkulierbaren Aufzehrung eben lebenslang in jedem Fall ausreichen. 

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Wissenswertes zur Lebensversicherung

Die Lebensversicherung gehört zu den Individualversicherungen, die den Tod einer versicherten Person wirtschaftlich absichert. Wird ein bestimmter, vorher festgelegter Zeitpunkt erlebt, tritt der Versicherungsfall genauso ein wie beim Tod des Versicherten. Die Versicherung benennt diese beiden Fälle „Erlebensfall“ und „Todesfall“.

Damit ist klar, dass die Lebensversicherungen zu den Personenversicherungen gehören, weil das versicherte Risiko direkt in der Person selbst liegt. Wird der Lebensversicherungsvertrag aufgesetzt, vereinbart man eine Versicherungsleistung, die im Versicherungsfall ausgezahlt wird. Das ist im Erlebensfall der Versicherungsnehmer selbst und im Todesfall ein anderer Bezugsberechtigter. Der Abschluss erfolgt in der Regel als Summenversicherung, so dass eine einzige Geldleistung erbracht wird.

Der Versicherer legt die Beitragshöhe weitgehend selbstständig fest

Ein Lebensversicherungsvertrag sieht regelmäßige Beitragszahlungen durch den Versicherungsnehmer vor. Dadurch erwächst sein Anspruch auf die Versicherungsleistung. Beitragskalkulationen erfolgen in den gesetzlichen Grenzen weitgehend frei, solange die Versicherer nicht gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung der Versicherungsnehmer verstoßen. Die traditionelle Versicherungsmathematik bildet dafür oftmals noch heute die Basis.

Dabei geschieht die Ermittlung des Versicherungsbeitrags nach dem Äquivalenzprinzip: Eingezahlte Beiträge des Versicherers entsprechen samt der erwarteten Verzinsung genau dem Auszahlungsbetrag, ohne eine sonst übliche Gewinnmarge anzusetzen. Der Versicherer zieht seine Gewinne aus der gesetzmäßig vorgeschriebenen vorsichtigen Wahl seiner Kalkulationsgrundlagen. Allerdings gibt es auch Produkte auf Grundlage der Finanzmathematik, wobei Finanzrisiken des Lebensversicherers nicht intern mithilfe besonders sicherer Kapitalanlagen abgesichert werden. Hier übernehmen Derivate diese Funktion.

Höhe des Garantiezinses richtet sich nach der Entwicklung von Bundesanleihen

Der vom Versicherer zugeschriebene Zins spielt bei einer kapitalgedeckten Lebensversicherung eine besondere Rolle. Jedoch legt nicht der Versicherer diesen Garantiezins fest, nach dem Guthaben mindestverzinst werden müssen. Den bestimmt das Bundesfinanzministerium, das selbst auch gesetzlich gebunden ist. Und zwar darf der Garantiezins nicht höher sein als 60 Prozent eines langjährigen Renditedurchschnitts von zehnjährigen Bundesanleihen. Das vorherrschende niedrige Zinsniveau führte zu schrittweisen Senkungen des Garantiezinses, was allerdings nur Neukunden betrifft. Die Zinsberechnung für Altkunden erfolgt demnach weiterhin auf dem Zinsniveau, das bei ihrem Vertragsabschluss galt.

Kommt es am Schluss der Lebensversicherung zur Auszahlung, spricht man dabei von der Ablaufleistung. Verschiedene Faktoren bilden ihre Höhe. Neben der zugesicherten angesparten Versicherungssumme kann der Versicherer auch damit rechnen, an Überschüssen der Versicherungsgesellschaft beteiligt zu werden. Eine Garantie gibt es dafür allerdings nicht. Jedes Jahr schätzen die Versicherer die Ablaufleistungen für ihre Versicherungsverträge neu. Wie hoch die Überschüsse ausfallen, hängt von den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und betriebswirtschaftlichen Faktoren ab, so dass Leitzins, Börsenentwicklung und auch Rohstoffpreise darauf jedes Jahr Einfluss nehmen. Eine Vielzahl der Versicherungsnehmer unterschreibt ihren Lebensversicherungsvertrag im Angesicht einer scheinbar feststehenden Ablaufleistung, doch dabei kann es sich immer nur um eine Momentaufnahme handeln.

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