Anlageimmobilien: Verbesserung der Eigentümerrechte

Die breite Bevölkerung setzt beim Inflationsschutz verstärkt auf Immobilieneigentum in Form so genannter "Anlageimmobilien". Der Gesetzgeber hat jüngst beschlossen, die rechtliche Situation zugunsten der Eigentümer zu verbessern. Denn das neue Mietrecht ermöglicht eine stärkere Handhabung, um schneller gegen Mietnomaden vorgehen zu können.


Anlageimmobilien: Verbesserung der Eigentümerrechte

Vor allem beliebte Verzögerungstaktiken bei der Räumung sollen so unterbunden werden. Aber auch der Komplex "Mieterhöhung" wurde neu geregelt.

Klimaschutz und Energiewende 

Ebenso liegen Klimaschutz und Energiewende im Fokus der Mietrechtsreform. Vermieter älterer Anlageimmobilien sollen energetische Modernisierungen voran treiben. Ein weiterer Punkt des Gesetzes, an dessen Ausarbeitung drei Jahre gearbeitet wurde, ist die Begrenzung von Mieterhöhungen. Auch droht Mietern, die mit Kautions- und Mietzahlungen im Rückstand liegen, eine schnellere Räumung der Wohnung. Dem Gesetzgeber ging es bei der Reform um eine ausgewogene Balance zwischen den Rechten der Vermieter und Mieter. 

Kappungsgrenze angepasst

Auch die Senkung der so genannten "Kappungsgrenze" ist ein Thema des neuen Mietrechtes. In Zukunft ist, statt der ehemaligen zwanzig Prozent in einer Zeitspanne von drei Jahren, nur noch eine fünfzehn Prozentige Mieterhöhung, auch bei Anlageimmobilien, erlaubt. Diese Regelung unterliegt allerdings Einschränkungen, denn sie gilt nicht bundesweit, sondern nur- auf fünf Jahre begrenzt-  für die Gebiete, die mittels Rechtsverordnung als Örtlichkeiten eingestuft werden, in denen Wohnungen knapp sind. Die Bestimmung greift auch nur für alte, jedoch nicht für neue Mietverträge. 

Mietkürzungen erschwert

Die Beeinträchtigung durch Lärm, Gerüste und Schmutz erfährt eine neue Dimension, denn Mieter können nicht mehr, wie bislang, beispielsweise bei energietechnischen Baumaßnahmen älterer Anlageimmobilien, schon nach kurzer Zeit, sondern erst nach drei Monaten den Mietzins mindern. Diese Verlängerung der Mietminderungsdauer bezieht sich jedoch nur auf energetische Sanierungen.

Hinweisfrist auf Veränderungen verlängert

Auch bei der Hinweispflicht des Vermieters auf die Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen hat sich Gravierendes geändert. Er muss jetzt seine Mieter darauf hinweisen, dass sie gegen diese Bauarbeiten, die drei Monate vor Beginn angekündigt werden müssen, Härtegründe anführen können. Eine Duldungsklage braucht der Vermieter nach den neuen Bestimmungen allerdings nicht mehr anzustrengen. 

Immobilien müssen in ein Anlagemix eingebettet werden

Zu einer ausgewogenen und zukunftssicheren Anlagenstruktur gehört sicherlich auch Immobilie vermieten. Dabei sollte das Engagement jedoch nicht nur auf diesen Erwerb fokussiert sein, um eine Übergewichtung zu vermeiden. Bei der Strukturierung der Finanzen ist eine Diversifikation, also eine Streuung der Vermögenswerte, immer die richtige Wahl. 

Private Finanzplanung empfehlenswert

Daher ist es geboten, um die Notwendigkeit einer Investition von Anlageimmobilien mit der privaten Risikostruktur und dem bisherigen Aufbau der finanziellen Anlagen in Einklang zu bringen, eine detaillierte Finanzplanung durch einen unabhängigen Profi in Anspruch zu nehmen. Denn nur ein wirklich unabhängiger und objektiver Fachmann, der für Sie auf Honorarbasis tätig wird, gewährt Ihnen die nötige Sicherheit, dass Sie Ihr Geld auch richtig positionieren.


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