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Dispo und Kontoüberziehung

Banken räumen vielen Kunden einen Dispositionskredit ein oder dulden Kontoüberziehungen. Diese Optionen sollten Sie nur in Ausnahmefällen nutzen, da die Kreditgeber sehr hohe Zinsen berechnen.


Dispo und Kontoüberziehung

Gibt es keine Vereinbarung, wird ein Girokonto in der Regel auf Guthabenbasis geführt. Das heißt, der Kunde kann lediglich Verfügungen treffen, die durch Guthaben gedeckt sind. Dennoch führen viele Banken Überweisungen aus, obwohl der Kontostand dadurch ins Minus rutscht. Relativ großzügig handhaben Kreditinstitute ebenfalls Dispositionskredite, die umgangssprachlich kurz Dispo genannt werden.

Die Großzügigkeit hat einen simplen Grund: Weil die Zinsen dieser Kredite sehr hoch angesetzt werden, sind Dispokredite eine wichtige Einnahmequelle für die Banken. Die Flexibilität, die ein Dispo verschafft, muss der Kunde teuer bezahlen.

Ein Antrag ist meist nicht erforderlich

Ein formeller Antrag auf einen Dispokredit ist üblicherweise nicht nötig. Geht regelmäßig Gehalt auf einem Konto ein und ist der Kunde kreditwürdig, informieren die Banken ihre Kunden in einem Anschreiben oder durch einen Vermerk auf dem Kontoauszug, in welcher Höhe das Konto überzogen werden kann. Die Bank hat das Recht, den Dispositionskredit jederzeit zu kürzen oder zu kündigen.

Sicherheiten werden für dieses Darlehen nicht verlangt. Die Banken und Sparkassen lassen sich jedoch durch Unterschrift unter die AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) ein Pfandrecht einräumen. Das heißt, die Bank kann auf das Wertdepot, das Tages- oder Festgeldkonto, das Sie bei dieser Bank haben, zugreifen, falls Sie nicht zahlen. 

Zusätzliche Gebühren sind in den meisten Fällen nicht zulässig

Im Zusammenhang mit Kontoüberziehungen kommt es immer wieder vor, dass Banken ihren Kunden nicht nur Zinsen berechnen, sondern darüber hinaus Gebühren verlangen. Einige Bankkunden haben erfolgreich gegen diese Praxis geklagt. In Grundsatzurteilen wurde unter anderem festgestellt:

  • Die Berechnung von Bearbeitungsgebühren bei Kontoüberziehung ist nicht zulässig (OLG Hamm Az. 31 U 55/09)- Pauschale Mindestgebühren bei Kontoüberziehung sind nicht zulässig (BGH Az. XI ZR 9/15, XI ZR 387/15)- Erhöhtes Risiko der Banken ist durch höhere Zinsen bei Überziehung ausreichend abgedeckt (OLG Frankfurt Az. 23 U157/09).

Kreditkarte oder Ratenkredit als kostengünstigere Alternativen

Zeichnet sich ab, dass Sie das Minus auf Ihrem Konto kurzfristig nicht ausgleichen können, müssen Sie aktiv werden. Falls Sie eine Kreditkarte mit monatlicher Abrechnung haben, setzen Sie diese bevorzugt zum Zahlen ein. Bis zum Abrechnungsdatum brauchen Sie für diese Beträge keine Zinsen zu zahlen. Die Zinssätze für Ratenkredite oder Rahmenkredite liegen deutlich niedriger als die Zinssätze für den Dispo. Ein Ratenkredit hat den Vorteil, dass Sie durch die monatlichen Raten gezwungen werden, die aufgelaufenen Schulden abzubauen.


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