Haftpflichtversicherung: Schnee räumen ist Pflicht

"Papa, es hat geschneit!" Was dem Nachwuchs ein funkelndes Lachen ins Gesicht zaubert, lässt Eltern meist in grimmige Entschlossenheit verfallen. Eine Entschlossenheit, die allerdings notwendig ist. Denn wer der Verpflichtung, den Schnee zu räumen, nicht nachkommt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Ohne Haftpflichtversicherung begeben Sie sich also gewissermaßen auf dünnes Eis.


Haftpflichtversicherung: Schnee räumen ist Pflicht

Ein bisschen lustig sieht es zuweilen schon aus, wenn auf Deutschlands Fußwegen gerutscht und geschliddert wird. Wenn Sie eine Immobilie vermieten wollen, sollten Sie sich Ihrer Verpflichtung bewusst sein, denn entstehen Schäden, kann es teuer werden. Sehr teuer sogar. Eine Haftpflicht ist daher die Basisversicherung schlechthin, die in jedem Haushalt in der Schublade liegen sollte. Und zwar als Police, nicht als Antrag, den man "demnächst mal" ausfüllt. 

"Es ist doch nichts passiert!"

Ist bei Ihnen nicht viel los? Wohnen Sie womöglich in einer Sackgasse, und der Postbote kommt auch nicht vor Mittag? Nun, wenn selbst dem so ist, sorgenfrei und ohne Schneeschieber sollten sie morgens trotzdem nicht am Frühstückstisch sitzen bleiben. Denn wer seiner Pflicht, Schnee zu schippen, nicht nachkommt, muss auch dann mit Geldstrafen rechnen, wenn niemand zu schaden gekommen ist. Die Ordnungsämter sind mal mehr, mal weniger unterwegs, um "Schneesünder" zu entlarven. Und sie schlagen erbarmungslos zu. Schon der erste Verstoß kann mit 150 bis 200 Euro geahndet werden. Dann geht es weiter bis hin zu Spitzenwerten von 10.000 Euro.

Wer muss es machen?

Grundsätzlich sind Besitzer von Immobilien verpflichtet, die Wege vor ihren Häusern vom Schnee zu befreien. Allerdings kann diese Verpflichtung auch auf den Mieter übertragen werden. Für die Kontrolle ist allerdings wieder der Vermieter zuständig. Die dritte Möglichkeit sind private Winterdienste. Die springen entweder ein, wenn Sie nicht wollen oder können. Oder aus anderen Gründen Ihrer Pflicht nicht nachkommen können. Der Grund für eine Haftpflichtversicherung wird anhand dieser wenigen Sätze klar: Bei so vielen Kontrollverpflichtungen und Schneeräumbestimmungen kann es im Schadensfall ganz schnell passieren, dass Unklarheit darüber herrscht, wer denn nun eigentlich verantwortlich ist. Gut, in diesem Situationen eine Haftpflichtversicherung zu haben. 

Haftpflichtversicherung: Wichtig für jeden

Wenn sich jemand auf spiegelglatten Straßen verletzt, kann es zu weitreichenden Folgen und Schadensersatzforderungen kommen. Eine Haftpflichtversicherung ist schon deshalb unbedingt zu empfehlen, weil im Zweifel der Schuldige in unbegrenzter Höhe mit seinem Vermögen haftet. Ratsam ist der Abschluss einer Haftpflicht also für Eigentümer wie Mieter gleichermaßen. Damit Sie den Vertrag mit den besten Konditionen und den umfangreichsten Leistungen zu Ihren Akten stellen können, sollten Sie sich zunächst die Rat eines unabhängigen Experten - zum Beispiel von einem Honorarberater - einholen. Dann werden Sie auch ganz sicher nicht aufs Glatteis geführt.


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