Nicht immer führen Gespräche zum Erfolg

Erbschaftsstrategie rechtzeitig festlegen Pflichtanteil: Auch bei Enterbung

Oft führen Unstimmigkeiten innerhalb der Familie zur Enterbung eines Verwandten. Allerdings können Angehörige ersten Grades nur in seltenen Fällen vom Nachlass ausgeschlossen werden. Ehepartner und Kinder haben Anspruch auf einen Pflichtanteil, daran kann der Erblasser nur wenig ändern.

Nicht selten sind Meinungsverschiedenheiten der Anlass für schwerwiegende innere Spannungen, die zur Enterbung eines Angehörigen führen können. Die Vorgehensweise ist jedoch bei Kindern, Ehepartnern oder eingetragenen Lebensgefährten wenig effizient, denn diese Personen haben auch bei einer Nachlassverweigerung Anspruch auf ihren Pflichtanteil.

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Der Pflichtteil bleibt auch bei Enterbung

Generell ergibt der halbe Wert des gesetzlich zustehenden Erbteils den Pflichtanteil. Am Beispiel einer Witwe mit einer Erbschaft von 500.000 Euro und zwei Kindern ist der Pflichtteil einfach berechnet:

  • Jedem der beiden Kinder steht ein gesetzlicher Erbschaftsanteil von 25 Prozent zu.
  • Sollte für ein Kind die Enterbung im Testament vermerkt sein, erhält es trotzdem einen Pflichtanteil von 50 Prozent auf den gesetzlichen Anspruch, also 125.000 Euro. 

Direkte Verwandte gehen selbst bei einer Enterbung nie vollkommen leer aus, sie haben immer einen gewissen Anspruch.

Mit Problemen verbundene Umsetzung

Für den eingesetzten Erben kann die Pflichtanteil-Auszahlung zur Herausforderung werden, wenn der Nachlass aus einem Unternehmen oder einer Immobilie besteht. Der Empfänger hat Anspruch auf zeitnahe Auszahlung, daher stehen Sachwerte aus einer Erbschaft häufig zum Verkauf.

Die Nachlassgerichte stunden die Auszahlung nur sehr selten, beispielsweise wenn eine unverzügliche Umsetzung die wirtschaftliche Basis des Erben bedroht. In der Regel ordnet ein Nachlassgericht bei einem derartigen Fall Ratenzahlungen an.

Besondere Umstände können den Anspruch aufheben

Der auch bei Enterbung bleibende Anspruch auf einen Pflichtanteil kann in Ausnahmefällen vom Gericht per Pflichtteilsentzug aufgehoben werden. Anlass dazu sind kriminelle Verhaltensweisen, welche mindestens ein Jahr Freiheitsentzug ohne Bewährung nach sich ziehen. 

Andererseits können auch Berechtigte auf ihren Pflichtteil verzichten, diese gütliche Einigung macht dann Sinn, wenn das Sachwert-Erbe erhalten bleiben soll. Der Verzicht führt meist zu einer Zahlung des Erblassers an den Berechtigten, welche noch zu Lebzeiten stattfindet. 

Den Pflichtanteil mittels Schenkung mindern

Wenn sich ein Erblasser zur Enterbung eines Angehörigen entschlossen hat, kann er dessen Pflichtteil durch eine Schenkung weiter reduzieren. Allerdings verringert sich die Auswirkung auf das Erbe mit jedem Jahr um zehn Prozent. Eine vor zehn Jahren veranlasste Schenkung wird nicht mehr auf den Nachlass angerechnet.

Auch heikle Themen rechtzeitig ansprechen - möglicherweise mit fremder Hilfe."

Resümee

Direkte Verwandte müssen selbst bei einer Enterbung keine Angst haben, völlig leer auszugehen. Unabhängig vom Wortlaut eines Testaments bleibt ihnen der Pflichtanteil, welcher nur bei wenigen Ausnahmen reduziert oder ganz verweigert werden kann. Handelt es sich um einen größeren Nachlass, sollten unbedingt die gesetzlichen Bestimmungen zur Erbschaftssteuer studiert werden.

Um bei der späteren Erbauseinandersetzung Komplikationen zu vermeiden, ist bei der Erstellung des Testaments die Hinzuziehung eines Notars zu empfehlen.

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