Expertenartikel

PKV - private Krankenversicherung: Teil 10 – Kindernachversicherung

PKV, ein wichtiges Thema vom Experten Reiner Braun in einem weiteren Teil beleuchtet


Im Rahmen der Kindernachversicherung beginnt der Versicherungsschutz mit der Vollendung der Geburt (Durchtrennung der Nabelschnur). Nach § 2 Abs. 1 MB/KK ist der Versicherer für alle Leistungsfälle, die vor Versicherungsbeginn eingetreten sind, von der Leistungspflicht befreit. Bei Geburtsfehlern, angeborenen Anomalien und vererbten Krankheiten ist der Versicherungsfall bereits im Mutterleib und somit vor Versicherungsbeginn eingetreten und der Versicherer ist für diese Leistungen von der Zahlung befreit, wenn er dies nicht zu Gunsten des Versicherungsnehmers positiv in den Bedingungen geregelt hat (Dreimonatige Vorversicherungszeit eines Elternteils). Nach den MB/KK besteht der Kontrahierungszwang zur Kindernachversicherung für den Versicherer unter anderem nur dann, wenn ein Elternteil mindestens 3 Monate beim Anbieter versichert ist.

Es gibt Tarife, bei denen die dreimonatige Versicherungszeit des Elternteils nicht erforderlich ist, wenn die 3 Monate bereits beim Vorversicherer (GKV oder PKV) erfüllt wurden. In einigen Tarifen greift die Kindernachversicherung auch, falls Kinder innerhalb der drei Monate als Frühgeborene entbunden werden (Versicherungsschutz des Neugeborenen). Grundsätzlich besteht Versicherungsschutz für die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen. Grundsätzlich darf der Versicherungsschutz des Neugeborenen nicht höher oder umfassender als der eines versicherten Elternteils sein. Einige Tarife bieten die freie Wahl in einer anderen Selbstbehaltsstufe an.

Fazit und Empfehlung des Honorarberaters:

Nur die individuelle Analyse eines Experten schützt vor falschen und folgeschweren Entscheidungen.  Fortsetzung im Teil 11 mit dem Thema „Verdienstausfall“. 

Alle Teile der PKV-Serie noch einmal im Überblick: 

Teil 1 –  Allgemeines 

Teil 2 –  Geltungsbereich/Ausland 

Teil 3 –  GOÄ/GOZ

Teil 4 –  Heilmittel

Teil 5 –  Hilfsmittel 

Teil 6 –  Psychotherapie 

Teil 7 –  Gemischte Anstalten 

Teil 8 –  Anschlussheilbehandlung (AHB) / Reha / Kurleistungen

Teil 9 –  Transportkosten

Teil 10 – Kindernachversicherung

Teil 11 – Verdienstausfall

Teil 12 - Krieg und Terror

Teil 13 – Hausarzttarif 

Teil 14 – stationärer Aufenthalt und Zahnleistungen 

Teil 15 – Umwandlungsrecht und Optionen 

Teil 16 – Zusammenfassung/Qualitäts-Navi

 


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