PKV - private Krankenversicherung: Teil 16 – Zusammenfassung

Die Artikelserie stellt eine Art Qualitätsnavigation für PKV-Tarife dar. Sie beschäftigt sich ausschließlich mit den entscheidungsrelevanten Leistungsparametern und erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Bitte verstehen Sie die PKV-Serie als eine Art „roten Leitfaden“.


Für bereits PKV-Versicherte können die Ausführungen zu den einzelnen Leistungsmerkmalen zum Abgleich mit dem eigenen Tarif dienen. Für PKV-Interessierte können die Ausführungen eine Entscheidungshilfe darstellen und bieten tiefere Einblicke  als PKV-Onlinevergleichsrechner oder so manches PKV-Beratungsgespräch (müsste eigentlich Abschlussgespräch heißen), bei dem es fast ausschließlich um einen niedrigen Beitrag geht. 

Gut zu wissen:

Viel Leistung für wenig Beitrag - das kann kein PKV-Anbieter leisten! Aus diesem Grund spielen die PKV-Bedingungen eine entscheidende Rolle. Änderungen in den PKV-Bedingungen bieten den PKV-Anbietern entsprechend Gestaltungsspielraum. Alle PKV-Bedingungen bestehen aus Teil I + Teil II + Teil III.

Der PKV-Verband stellt Musterbedingungen (Teil I) als Grundlage zur Verfügung, die gesellschaftsübergreifend allgemeine Gültigkeit haben. Diese Musterbedingungen können von jedem PKV-Anbieter durch eigene Bedingungen über alle PKV-Tarife hinweg (Teil II) abgewandelt werden. Der Teil II stellt sozusagen die Musterbedingungen des jeweiligen Anbieters dar. Im Teil III entscheidet ein PKV-Anbieter, ob bessere oder schlechtere Regelungen als in Teil I oder Teil II im Einzeltarif angeboten werden. Die Tarifbedingungen ergänzen die Musterbedingungen und enthalten darüber hinaus Abweichungen, die von den PKV-Anbietern zulasten oder zugunsten der Versicherten abgeändert werden können. 

Beispiel Geltungsbereich:

Ein PKV-Anbieter bietet in Teil II einen weltweiten Versicherungsschutz. Im Tarif „Premium“ (Teil III) bleibt der weltweite Versicherungsschutz Vertragsbestandteil, aber im Tarif „Einsteigermodell“ (Teil III) wird der Versicherungsschutz auf dem EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) eingeschränkt.

Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen bestehen aus:

  • Teil I (Musterbedingungen 2009 des Verbandes der privaten Krankenversicherung [MB/KK 2009])
  • Teil II (Tarifbedingungen) 
  • Teil III (Tarifen) 

 

Fazit und Empfehlung des Honorarberaters:

Auch wenn die Ausführungen für die Ermittlung des individuellen Versicherungsschutzes  hilfreich waren, steht der PKV- Versicherte oder PKV-Interessent vor einem weiteren, alleine fast unlösbaren Problem: Wie finde ich nun den passenden Tarif? Hier kann der auf PKV spezialisierte Honorarberater wertvolle Hilfe leisten, da sein Geschäftsmodell nicht von der Höhe der Abschlussprovision abhängt. Allen Lesern ein langes und vor allem gesundes Leben. 

Alle Teile der PKV-Serie noch einmal im Überblick:

Teil 1 –  Allgemeines 

Teil 2 –  Geltungsbereich/Ausland 

Teil 3 –  GOÄ/GOZ

Teil 4 –  Heilmittel

Teil 5 –  Hilfsmittel 

Teil 6 –  Psychotherapie 

Teil 7 –  Gemischte Anstalten 

Teil 8 –  Anschlussheilbehandlung (AHB) / Reha / Kurleistungen

Teil 9 –  Transportkosten

Teil 10 – Kindernachversicherung

Teil 11 – Verdienstausfall

Teil 12 - Krieg und Terror

Teil 13 – Hausarzttarif 

Teil 14 – stationärer Aufenthalt und Zahnleistungen 

Teil 15 – Umwandlungsrecht und Optionen 

Teil 16 – Zusammenfassung/Qualitäts-Navi

 


Dieser Text ist vom Autor freigegeben worden. Er trägt daher die alleinige inhaltliche und presserechtliche Verantwortung. Eine Haftung anderer Personen/Institutionen ist ausgeschlossen.

  

 

 

 

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