Expertenartikel

BU - Teil 9 – weitere Rahmenbedingungen vor Eintritt eines Versicherungsfalles

Die Erstprüfung ermöglicht es dem Versicherer zu prüfen, ob neben dem theoretisch möglichen Ausüben einer anderen Tätigkeit (abstrakte Verweisung) eine andere Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird (konkrete Verweisung). Dabei wird geprüft, ob die Zahlung der versicherten BU Rente verweigert werden kann.


BU

Die Prüfung erfolgt in den meisten Fällen anhand der Kriterien „Ausbildung und Erfahrung“, „soziale Wertschätzung und Vergütung“. Zu beachten sind hierbei klar definierte Aussagen und das die neu ausgeübte Tätigkeit nur dann berücksichtigt wird, wenn sie konkret (freiwillig) ausgeübt wird.

Hat der Versicherer die Berufsunfähigkeit anerkannt, steht ihm im Rahmen eines befristeten Anerkenntnisses die Möglichkeit zu, dies zeitlich begrenzt auszusprechen. Ein befristetes Anerkenntnis bedeutet für die Versicherten in den meisten Fällen, dass nach Ablauf das Fortbestehen der Berufsunfähigkeit auf eigene Kosten nachgewiesen werden muss. Dem gegenüber steht ein Anerkenntnis ohne zeitliche Befristung.

Der Versicherer, der die Anerkenntnis ohne zeitliche Befristung ausgesprochen hat, hat das Recht, das Fortbestehen der Berufsunfähigkeit - i.d.R. nach einem Jahr - erneut zu überprüfen. Bei der sog. Nachprüfung sollte darauf geachtet werden, dass der Versicherer dieselben Prüfkriterien (Ausbildung und Erfahrung, soziale Wertschätzung und Vergütung) anwendet, wie in der Erstprüfung.

Nur wenn die Kriterien und die hinnehmbare Einkommensreduzierung klar definiert sind, können Streitigkeiten und eine mögliche Verzögerung oder gar Verweigerung der Berufsunfähigkeitsrente vermieden werde.

Die Serie beschäftigt sich in Teil 10 ausführlich mit „Leistungsausschlüsse“. Über Ihr Feedback freue ich mich

Hier gelangen Sie zu allen Teilen der Serie:

BU - Berufsunfähigkeitsversicherung: Teil 1 – Allgemeines

BU - Teil 2: Grundvoraussetzungen 1/4 - Definition Beruf

BU - Teil 3 – Grundvoraussetzungen 2/4 - Ereignisse

BU - Teil 4 – Grundvoraussetzungen 3/4 – Prognose oder Dauer der Beeinträchtigung

BU - Teil 5 – Grundvoraussetzungen 4/4 – Arztanordnungsklausel

BU - Teil 6 – abstrakte Verweisung (theoretisch)

BU - Teil 7 – Umorganisation (nicht nur für Selbständige)

BU - Teil 8 – Rahmenbedingungen vor Eintritt eines Versicherungsfalles

BU - Teil 9 – weitere Rahmenbedingungen vor Eintritt eines Versicherungsfalles

BU - Teil 10 – Leistungsausschlüsse

BU - Teil 11 – Zusammenfassung

 


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