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Verbraucherschutz ist im Internet oftmals mangelhaft.

Interneteinkäufe haben nicht nur zur Weihnachtszeit Hochkonjunktur. Verbraucher geben auch so immer mehr Geld beim Online-Shopping aus. Wer Spiele oder Musik heruntergeladen hat, kann schlechte Überraschungen erleben.


Verbraucherschutz im Internet ist mangelhaft

Die Adventszeit gilt nicht zu Unrecht als Einkaufszeit. Jedes Jahr geben mehr und mehr Käufer ihr Geld im Internet aus. Die rasant steigenden Online-Umsätze bestätigen das besonders bei Produkten wie E-Books, Musik, Videos und Spielen, die von den Kunden auch elektronisch heruntergeladen werden.

Die Verkäufer und ihre Seiten halten bei Weitem nicht das ein, was ein Kunde von ihnen eigentlich erwarten kann. So leidet bei Downloads jeder vierte Verbraucher unter Problemen, wenn er die Inhalte herunterlädt, kann der EU-Verbraucherschutzkommissar Tonio Borg zusammenfassen, was eine europaweite Studie zu dem Thema ergeben hat.

Acht von zehn Internetnutzern luden im letzten Jahr Musik aus dem Internet herunter, Spiele kauften derweil sechs von zehn. Der Verbraucherschutz bleibt jedoch häufig auf der Strecke, lässt Borg verlauten. Gut ein Viertel aller Internetseiten gebe keine E-Mailadresse an oder ermögliche sonstigen Kontakt mit dem Verkäufer, falls es zu Beschwerden komme. Der EU-Kommissar kritisiert, dass es innerhalb dieser anonymen Umgebung kaum möglich ist, den Händler zu finden.

Sehr gezielt werden für Kinder bestimmte Angebote geschaltet, damit sie angelockt werden. Jungen Käufern bieten sie zuerst Gratis-Downloads an. Beispielsweise auf Spiele-Seiten, bei denen 87 der 101 getesteten Portale von Cyber-Inspektoren positiv auf dieses Vorgehen getestet wurden. Soll das Spiel aber wirklich gespielt werden, kommen die Gratis-Downloader nicht um kostenintensive Erweiterungen herum. Hier sind die Eltern gefragt. Sie können ihren Nachwuchs auf solche Vorgehensweisen sensibilisieren, damit deren Spielvergnügen nicht zu einer überteuren Angelegenheit wird.

Das Herunterladen selbst ist auch nicht immer ein verlässlicher Prozess. Kommt nur ein Teil des ursprünglichen Inhalts einer CD auf dem heimischen Computer an oder ist das erworbene Buch plötzlich unvollständig auf dem Bildschirm, wird es kompliziert für der Käufer. Ist der Download erst abgeschlossen, bleiben Kunden bei 42 Prozent der Händler auf dem Produkt sitzen, was sie erworben haben – selbst, wenn sich herausstellt, dass sie beispielsweise das falsche Buch gekauft haben. Online-Shops begegnen ihren Kunden laut der deutschen Verbraucherzentrale sehr oft mit widrigen Geschäftspraktiken. Die Geschäftsbedingungen sind nach Aussage des Bundesverbandes mit kundenfeindlichen Tricks gespickt.

Ist das Herunterladen fehlerhaft, stehlen sich Händler besonders gern aus der Haftung. Manche nehmen eine Beschwerdemeldung nur entgegen, wenn sie binnen weniger Tage abgegeben wird, wobei der übliche Zeitrahmen erst nach zwei Jahren überschritten wäre. Von wieder anderen werden die Preise für Abonnements erhöht, ohne darüber Rücksprache zu halten.

Punktsieg für den Verbraucherschutz: 33 Klauseln mit verbraucherschädlichem Inhalt sind gestrichen worden, nachdem die deutschen Verbraucherschützer im Juni 2012 einen EU-weiten Test durchführten und Missstände ankreideten. (LB/BHB)


 
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