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Beratungsprotokolle hilfreich

Seit fünf Jahren ist das Beratungsprotokoll Pflicht bei jeder Finanzberatung. Eine aktuelle Studie ermittelte, dass Beratungsprotokolle seitens ihres Nutzwertes von Verbrauchern mit höherer Allgemeinbildung im Sektor Finanzen weitgehend geschätzt und akzeptiert werden.


Beratungsprotokolle

Das Beratungsprotokoll aus Regierungssicht

Die letzte Finanzkrise ging auch an der Politik nicht spurlos vorbei; optimierte Verbraucherinformation und qualitativ hochwertige Finanzberatung waren daher die primären Ziele der Entscheidungsträger. Im Ergebnis soll mit Beratungsprotokollen mehr Transparenz zugunsten der Anleger in die Finanzwelt einziehen, Falschberatung soll auf dieser Basis der Vergangenheit angehören. Ein Beratungsprotokoll muss seit dem 1. Januar 2010 bei jeder Finanzberatung erstellt und dem Kunden bei Beendigung ausgehändigt werden. 

Kritik aus vielerlei Richtungen

Selbst die Anbieter bemängeln beim Beratungsprotokoll den hohen bürokratischen Aufwand und die Tatsache, dass Verbraucher bei einer Finanzberatung nicht darauf verzichten dürfen. Die seitens der Verbraucher geübte Kritik am Beratungsprotokoll bezieht sich häufig auf mangelnde Detailgenauigkeit, sie verstehen oft den Sinn der Aufzeichnungen nicht. Ganz anders die Kreditinstitute, sie lehnen das Beratungsprotokoll meist grundlegend ab, für sie erhöhen sich dadurch der Beratungsaufwand und die damit verbundenen Kosten.

Konsequenzen bei den Banken

Das Beratungsprotokoll wird bei der Mehrzahl der Institute aus oben genannten Gründen abgelehnt. Daran konnte auch die Finanzaufsicht BaFin nicht viel ändern, denn die angemahnten Banken ziehen sich seit einiger Zeit vollkommen aus der Finanzberatung zurück. Zumindest im Segment Finanzanlagen wie beispielsweise Aktien. 

Die Akzeptanz ist abhängig von der Schulbildung

Verbraucher mit besserer Allgemeinbildung im Bereich Finanzen sind sich über den Sinn der Beratungsprotokolle im Klaren und begrüßen mehrheitlich die Verpflichtung dazu. Bürger mit geringerem Wissensstand bei Finanzangelegenheiten verstehen oft die Formulierungen oder den Zweck der Protokolle nicht und lehnen alles unbekannte erst einmal ab.

Für diese Bevölkerungsgruppe engagieren sich die Verbraucherschutzverbände, deren Ansicht nach sollte das Beratungsprotokoll so gestaltet sein, dass alle Verbraucher ungeachtet ihrer schulischen Bildung damit zurechtkommen. Sie fordern demzufolge die Regierung zur verstärkten Einbeziehung finanzieller Themen in den Schulunterricht auf.


 
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