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Flexible Arbeitsplatzgestaltung - Arbeiten von zu Hause oder Unterwegs

Mobile Endgeräte ermöglichen immer mehr Arbeitnehmern, ihre Tätigkeiten im Homeoffice oder unterwegs zu erledigen. Die Mitarbeiter vieler Unternehmen stehen den Möglichkeiten mit gemischten Gefühlen gegenüber, weil sie bislang unbeantwortete Fragen aufwerfen.


Flexible Arbeitsplatzgestaltung

Unterschiedliche Regeln für mobiles Arbeiten und Homeoffice-Tätigkeiten

Die auch Telearbeit genannte Homeoffice-Aktivität ist ein mittlerweile bewährtes Modell, bei welchem das heimische Büro vom Arbeitgeber inklusive PC-Ausstattung eingerichtet und seitens der Kosten finanziert wird.

Viele Experten sehen im Homeoffice jedoch ein Auslaufmodell, weil mobiles Arbeiten dank Smartphone und anderer mobiler Endgeräte an jedem beliebigen Ort möglich ist. Während die Verbindung zum Unternehmensstandort bei beiden Konzepten gegeben ist, gelten völlig verschiedene Regeln. Die Arbeitsstättenverordnung in neuester Fassung tangiert nur das Homeoffice, nicht aber das Arbeiten auf Reisen. Dementsprechend genießen Arbeitnehmer im heimischen Büro mehr Schutz als bei unterwegs ausgeführten beruflichen Tätigkeiten. 

Beim mobilen Arbeiten unbedingt die Arbeitszeit dokumentieren

Jede Tätigkeit im Homeoffice oder unterwegs gilt als Arbeitszeit und unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen ebenso wie klassische Büroarbeit. Die bislang geltenden Verordnungen erlauben Arbeitszeiten von acht Stunden pro Tag und maximal 48 pro Woche, wobei an Sonn- und Feiertagen die Arbeit ruhen muss. Allerdings plant das Arbeitsministerium die Einführung von flexibleren Arbeitszeitmodellen. Da beim Arbeiten unterwegs oder im Homeoffice reine Anwesenheit keine Vergütungsgrundlage sein kann, müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber neue Wege zur Arbeitszeiterfassung beziehungsweise Entlohnung finden und vereinbaren. In jedem Fall sollte jede für das Unternehmen erbrachte Arbeitsleistung dokumentiert und dem Chef zur Vergütung vorgelegt werden. 

Andere Regeln bei der Unfallversicherung

Arbeiten im heimischen Büro und persönliches Erscheinen beim Arbeitgeber sind durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Die Versicherung greift jedoch nicht beim Gang vom Homeoffice zur Toilette oder in die Küche.

Große Unternehmen versprechen sich vom mobilen Arbeiten mehr Effizienz

Viele Konzerne wissen längst, dass ihre Mitarbeiter in den heimischen vier Wänden, auf Reisen oder in der Natur kreativer sind als im betriebseigenen Büro. Wenn die Unternehmen davon profitieren wollen, muss aber auch die Ausstattung stimmen. 

Ab und zu auf dem Weg von Termin zu Termin am Laptop arbeiten oder bei sonnigen Wetter auf der Terrasse sind Ausnahmen von denen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen profitieren. Vergessen darf man jedoch nicht, dass es immer einen professionellen Ort geben sollte, an dem der Arbeiter zukehrt. Ganz gleich ob Büro oder Homeoffice, die richtige Büroausstattung darf nicht fehlen. Auch wenn in der heutigen Zeit alles digitalisiert ist, sind Scanner, Ordner und Ablagesysteme unabdingbar. Wenn man beruflich viel unterwegs ist sollte es demnach immer einen Ort geben an dem man ruhig an seinem Schreibtisch arbeiten kann und alle Unterlagen problemlos findet.


 
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