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Kein Provisionsverbot: Eine Finanzberatung ist entweder "unabhängig" oder "abhängig"

Die Einigung des Europäischen Parlaments, des Europarats und der EU-Kommission wird in der Branche als Sieg der Vernunft bezeichnet. Das generelle Provisionsverbot ist vom Tisch, die unabhängig arbeitende Finanzberatung kann sich unter Einhaltung der neuen Regelungen auch mit provisionsbasierten Produkten auseinandersetzen.


unabhängig

Die aktuellen Beschlüsse zur Finanzberatung

Ziel der Politiker in Brüssel war, die Anlageberatung für die Verbraucher zu verbessern und den Schutz vor riskanten Finanzprodukten zu erhöhen. Das von interessierter Seite oft geforderte Provisionsverbot blieb dabei auf der Strecke. Ob eine Finanzberatung sich in Zukunft unabhängig nennt oder weiter abhängig bleibt, hat zunächst nichts mit der Provision zu tun. Es werde laut Auskunft aus Brüssel jedoch einen klaren Unterschied zwischen unabhängig durchgeführter und abhängiger Beratung geben, der von Begrenzungen bei der Provisionsannahme begleitet wird. Die Verbraucherschützer sehen in dem fehlenden Provisionsverbot keine Verbesserung für die Verbraucher. Sie befürchten, dass der Verkauf ungeeigneter Finanzprodukte dadurch weitergeht. Die Entscheidungsträger in Brüssel sind der Meinung, dass die Politik von Kompromissen lebe, und behaupten, sich für den Verbraucherschutz bei der Finanzberatung engagiert zu haben. 

Die Finanzberatung kann auch ohne Provisionsverbot unabhängig sein

Voraussetzung dafür sind allerdings Transparenz und offener Austausch mit den Kunden. Der Paragraf 34 h der Gewerbeordnung erlaubt wohl auch bei der unabhängig gestalteten Honorarberatung die Annahme von Provisionen. Wichtige Voraussetzung ist allerdings, dass diese Beträge vollständig und transparent an die Kunden weitergegeben werden. Durch das fehlende Provisionsverbot wird allgemein die Arbeit der unabhängig arbeitenden Finanzberatung erleichtert. Denn die Honorarberater könnten bei ihrer Tätigkeit auf nur wenige Angebote in Form von Nettopolicen zurückgreifen. Durch die Absage an das Provisionsverbot aus Brüssel kann die Beratung von allen Anlage-Angeboten begleitet werden. Hauptsache ist, dass der Honorarberater sein persönliches Provisionsverbot vor Augen hat und alle Vergütungen gegenüber dem Kunden offenlegt.

So werden die Beschlüsse aus Brüssel in der Öffentlichkeit aufgenommen

Für die Banken war das früher im Raum stehende Provisionsverbot eine große Herausforderung. Nach Ansicht der Institute ist die provisionsbasierte Beratung unverzichtbar. Durch den Kompromiss werden die oft versteckten Kosten von Anlageprodukten erstmals wirklich offen dargestellt, meinten Vertreter der Grünen. Der Erfolg der unabhängig gestalteten Finanzberatung ohne Provisionsverbote wird sich an der Effizienz der dazugehörenden Regelungen zur Vergütung messen lassen müssen.

Alle Informationen zu Provisionsverbot

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