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Prokon: Keine Lehren gezogen?

Durch die Insolvenz des Windparkbetreibers Prokon kamen die Genussrechte zunehmend in die Kritik der Öffentlichkeit. Die Politik versprach, den grauen Kapitalmarkt besser zu regulieren und solche Anlageprodukte zu überprüfen, doch ist bisher nicht viel passiert.


Prokon

Die Prokon-Pleite

Prokon war einer der führenden Windenergiespezialisten, das Unternehmen entwickelte Windparks und beschäftigte mehr als 1.300 Mitarbeiter. Weil der Chef des Unternehmens, Rodbertus,  eine Antipathie gegen Banken hatte, sammelte das Unternehmen 1,4 Milliarden Euro von 75.000 Anlegern für zukünftige Projekte mittels Genussrechten ein. Unter diesen Papieren müssen sich Verbraucher ein Mittelding zwischen Aktien und Anleihen vorstellen. Problematisch werden Genussrechte nur dann, wenn der Emittent in finanzielle Schwierigkeiten gerät. In dem Fall haben Anleger wenig Aussicht auf die Rückzahlung ihrer Investments. 

Bei Prokon stellte sich die Insolvenz ein, als einerseits die Einspeisevergütungen für Windkraft drastisch gekürzt wurden und andererseits die Medien kräftig Stimmung gegen das Unternehmen und die Genussrechte machten. Zum damaligen Zeitpunkt befand die BaFin Genussrechte zwar hochriskant, jedoch rechtlich einwandfrei, da die begleitenden Verkaufsprospekte sichtbar auf die Risiken hinwiesen.

Keine konkreten Beschlüsse zu Genussrechten

Durch den Fall Prokon wären die Entscheidungsträger aus der Politik eigentlich zum Handeln aufgefordert gewesen, doch außer vielen Diskussionen um das Thema herum, ist bisher nichts passiert. Dabei wäre es für die Verbraucher wissenswert, ob diese Anlageform wirklich so gefährlich ist, wie die Medien immer behaupten. 

Derzeit streiten sich die Politiker, ob Genussrechte wie die von Prokon unter das Kapitalanlagegesetz fallen sollen. Das KAGB ist bereits im Sommer 2013 in Kraft getreten, es sieht jedoch eine Umstellungs- und Anpassungsfrist für Fonds und ihre Manager vor, welche noch bis Juli 2014 läuft. Nach Meinung des Finanzministeriums schließt das KAGB die Genussrechte bereits ein, doch diesem Statement will sich die Finanzaufsicht derzeit noch nicht anschließen.
Die BaFin will nach eigener Darstellung keine Finanzprodukte auf ihre Wirtschaftlichkeit überprüfen, sie kann auch keine Kontrolle auf die Geschäftsmodelle von Unternehmen ausüben. Also bleibt auch nach Prokon alles beim Alten.

 

 

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