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Scheidung - mit diesen Kosten müssen Sie rechnen

In Deutschland werden jedes Jahr über 160.000 Ehen geschieden - etwa jede dritte Ehe endet irgendwann auf diese Weise. Wer frisch verliebt ist und vor dem Standesamt sein Ja-Wort gibt, ist sich oft nicht bewusst, welche rechtliche Bindungswirkung seine Unterschrift unter dem Ehebucheintrag entfaltet und welche Folgen damit im Falle des Scheiterns der Ehe verbunden sind.


Eine Scheidung bedeutet immer einen gravierenden Einschnitt im Leben der beiden "Ex-Partner". Es heißt, vom Gewohnten Abschied zu nehmen und neue "getrennte" Wege zu gehen. Dafür besteht erheblicher Regelungsbedarf. Wenn Kinder vorhanden sind, sind das Sorgerecht und das Umgangsrecht zu bestimmen, auch wo die Kinder wohnen sollen. Was bisher gemeinsam war, ist aufzuteilen. Das gilt für Hausrat und das sonstige gemeinsame Vermögen.

Die Aufteilung ist gar nicht so einfach, denn längst nicht jeder Vermögenswert ist ohne weiteres teilbar. Dann müssen Regeln zum Vermögensausgleich gefunden werden, dies geschieht im Rahmen der sogenannten Vermögensauseinandersetzung. Und last but not least geht es um den Unterhalt - ggf. für den bisherigen Partner, auf jeden Fall aber für die Kinder. Auch der Versorgungsausgleich - die Rentenansprüche - ist zu regeln.

Scheidungskosten und Rechtsschutz - ein schwieriges Verhältnis

Ein Versicherungsschutz gegen Scheidungskosten mag sich mancher wünschen, der wird aber wegen des hohen Versicherungsrisikos nicht angeboten. Das gilt auch mit Blick auf die Rechtsschutzversicherung. Scheidungsverfahren sind üblicherweise in der Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen. Es werden allenfalls die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung im Zusammenhang mit der Scheidung übernommen, aber nicht die Verfahrenskosten. Keine Regel ohne Ausnahme: Vereinzelt bieten Versicherer einen "Scheidungsbaustein" in der Rechtsschutzversicherung an, der natürlich auch extra Beiträge kostet. Natürlich greift ein solcher Versicherungsschutz nur dann, wenn er "rechtzeitig" vor der Scheidung vereinbart wurde und nicht erst, wenn sich das Verfahren bereits abzeichnet.

                 

Mehr als nur die Kosten für den Anwalt und das Gericht

Eine Scheidung erfolgt qua Gesetz immer vor Gericht. Dafür fallen nicht nur die Gerichtskosten, sondern auch Anwaltskosten an. In diesem Fall besteht nämlich Anwaltspflicht. Die Kosten sind amtlich festgelegt und richten sich nach dem Verfahrens- bzw.- Streitwert. Mehrere Tausend Euro sind dabei eine übliche Größenordnung - und zwar für jede Seite-, wenn nennenswertes Vermögen und ein durchschnittliches Einkommen vorhanden ist. Dazu können noch etliche weitere Kosten kommen, zum Beispiel im Zusammenhang mit Umzügen, Wohnungssuche, Gutachten für Bewertungen, Notarkosten im Rahmen von Scheidungsfolgevereinbarungen etc.

Vor diesem Hintergrund ist nachvollziehbar, dass eine Scheidung finanziell einen Umbruch darstellen. Ausgaben, die bisher gemeinsam getragen wurden, fallen jetzt doppelt an. Oft lässt sich ein Haus oder eine Wohnung unter den veränderten Umständen nicht mehr halten. In vielen Fällen stellen sich beide Scheidungs-Parteien hinterher schlechter als vorher, zumal das Verfahren an sich eine Menge Geld kostet. Dass Scheidungen einvernehmlich erfolgen, ist eher die Ausnahme als der Normalfall. Vielfach kommt es im Zuge des Scheidungsverfahrens zu langwierigen Auseinandersetzungen, weil unvereinbare Auffassungen über die notwendigen Regelungen bestehen. Bis alles "über die Bühne ist", können durchaus ein paar Jahre ins Land gehen. Scheidungen sind nicht nur kostenintensiv, sondern auch zeitaufwändig.   


 
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