Kein Ende in Sicht
Für den Fondsverband wäre eine sinnvolle Regulierung in einer gewissen Zeitspanne akzeptabel, es könnten auch zwei oder drei sein. Allerdings registrierte der Verband innerhalb der vergangenen sechs Jahre nicht weniger als 39 Richtlinien seitens der EU, dazu kommen 59 national aufgestellte Regeln. Nicht in die Aufzählung einbezogen sind die aktuellen EU-Verfahren sowie die neuesten Richtlinien der Finanzaufsicht BaFin.
Dabei bewertete der Fondsverband kaum eine Regulierung grundsätzlich negativ, weil er die damit verbundenen Ziele im Fokus hat. Eine Regulierung soll entweder den Verbraucherschutz festigen, oder die Risiken des Systems mindern. Diese Ziele sind nach Ansicht des Verbandes durch entsprechende Regulierungen in greifbare Nähe gerückt.
Jede Verordnung hat ihren Vorteil
Der Fondsverband zeigte den unterschiedlichen Sinn bei Regulierungen an einem Beispiel auf:
- Demnach kommen Regulierungen bei offenen Fonds einer Evolution gleich.
- Bei einem geschlossenen Fonds werden Regulierungen als Revolution interpretiert.
Für den Verband ist die einzelne Regulierung kein Problem, es ist vielmehr die immer stärker werdende Regulierungsdichte, welche für Unstimmigkeiten sorgt. Widersprüchlichkeiten und doppelte Regulierungen führen demnach nicht zu Verbesserungen, sondern generieren stattdessen Rechtsunsicherheit. Die Anleger seien es letztendlich, die den unnötig hohen bürokratischen Aufwand mit steigenden Kosten bezahlen müssten.
Der Verband plädiert für einen vorläufigen Regulierungsstopp
Nach der Ansicht des BVI sollte jede in der Vergangenheit herbeigeführte Regulierung zunächst darauf überprüft werden, ob sie praktischen Nutzen gebracht hat. Über diese Forderung hinaus wiederholte der Verband einen schon mehrmals gestellten Anspruch. Demnach sollten im Sinn eines fairen Wettbewerbs identische Regeln für unterschiedliche Finanzprodukte gelten.
Des Weiteren könnten durch einheitliche Rahmenbedingungen letztendlich auch Fehlberatungen vermieden werden. Jeder Regulierung müssen nach Verbandsansicht ein gewisser Wirkungsbereich und die notwendige Zeit zur Entwicklung gegeben werden.