bAV: Betriebliche Altersvorsorge

bAV: Die betriebliche Altersvorsorge, eine Säule der Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine der drei Säulen unseres Alterssicherungssystems in Deutschland. Bedauerlicherweise wird diese außerordentlich gute Form der Vorsorge von vielen Verbrauchern und auch Firmen noch nicht ausreichend genutzt. Gefördert durch unterschiedliche staatliche Vergünstigungen ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ein vergleichsweise preisgünstiger Baustein, der aufgrund der ungenügenden staatlichen Zusagen die auftretenden Versorgungslücken frühzeitig und mit Hilfe des Arbeitgebers verkleinern kann.

Empfehlenswert: bAV

In den letzten Jahren haben viele gesetzliche Initiativen zu einer weiteren Verbesserung der bAV beigetragen. Soweit irgend möglich sollte jeder Arbeitnehmer an der betrieblichen Altersvorsorge teilnehmen.

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bAV im Fokus der Finanznachrichten

Was ist eine betriebliche Altersvorsorge (bAV)?

Eine zusätzlich über den Betrieb abgeschlossene Altersvorsorge kann Vorteile für den Arbeitnehmer haben, weil sich der Arbeitgeber oft daran beteiligt, eine Betriebsrente zu finanzieren, wenn er sie nicht sogar vollständig übernimmt. Zahlen Sie eigene Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung, erfolgt eine zusätzliche Förderung durch den Staat in deutlichem Umfang. Solange Sie nicht die gesetzliche Höchstgrenze erreichen, können Sie diese Beiträge auch ohne Sozialabgaben und unversteuert aus dem Bruttogehalt zahlen.

Betriebsrenten haben in Deutschland eine lange Tradition

In deutschen Unternehmen sind Betriebsrenten traditionell fest verankert. Sie waren über lange Zeit eine freiwillige Zusatzleistung, die vom Arbeitgeber ausging. Heute hat der Arbeitgeber grundsätzlich einen Anspruch, eine betriebliche Altersversorgung zu erhalten. Ihr Arbeitgeber ist also dazu verpflichtet, einen bestimmten Teilbetrag ihres Bruttolohns als Beitrag für die betriebliche Altersversorgung zu entrichten. Dabei spricht man von der Entgeltumwandlung. Das geschieht natürlich nur auf den Wunsch des Arbeitgebers und wenn keine tarifvertraglichen Vereinbarungen dies verbieten. In anderen Fällen können die Beiträge zur bAV auch aus dem Nettoentgelt des Arbeitnehmers stammen oder werden sogar komplett vom Arbeitgeber übernommen.

In jedem Fall führt der Arbeitgeber die Organisierung der betrieblichen Altersversorgung durch. Er hat die Beitragszahlungen im Auge, wählt die Anlageform aus und fungiert als Vertragspartner für den gewählten Anbieter oder Finanzdienstleister. Genauere Vorgehensweisen sind zumeist auf Betriebsebene zu treffen oder sind im Tarifvertrag festgelegt. Viele Unternehmen beteiligen sich am Aufbau der Betriebsrente ihrer Beschäftigten, obwohl sie dazu nicht verpflichtet sind. Ganz abgesehen davon, wer die Beiträge entrichtet, hat nur der Arbeitnehmer Anspruch auf die daraus resultierenden Rentenzahlungen.

Arbeitgeber kümmert sich um Formalitäten und Zahlung der Beiträge

Einige wichtige Vorzüge sind, dass Sie sich nicht um die Durchführung zu kümmern brauchen, weil der Arbeitgeber sich um jedwede Formalität kümmert. Ebenso führt er Beiträge für Sie ab. Abschluss- und Verwaltungskosten sind häufig niedriger als bei der privaten Altersvorsorge, denn sie werden auf eine größere Personengruppe verteilt, oder der Arbeitgeber erhält einen Mengenrabatt. Ein weiterer Vorteil: Tarifliche Modelle sind mitunter auf die beruflichen Risiken des Arbeitnehmers perfekt zugeschnitten. Und baut sich die Betriebsrente aus den Beiträgen des Bruttogehalts auf, bleiben diese steuer- und abgabenfrei. Dementsprechend fallen aber aufgrund der Sozialabgabefreiheit die Ansprüche bei der gesetzlichen Rente – wie auch bei der Arbeitslosenversicherung – etwas geringer aus.

Auch Arbeitgeber profitieren von der betrieblichen Altersversorgung, weil sie bei der Mitarbeiterbindung eine wichtige Rolle spielt und die Sozialabgabenfreiheit auch ihm zugutekommt. Zwischen fünf Durchführungswegen kann der Arbeitgeber sich die passende Altersversorgung herauspicken und dabei auch die Hilfe von einem externen Versorgungsträger beanspruchen.

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