BGH Urteile gegen Lebensversicherer

Wer seine Lebensversicherung vorzeitig gekündigt hat, musste bislang mit empfindlichen Einbußen leben. Unterschiedliche BGH Urteile haben das geändert. Doch das einfache Zurücklehnen und Warten sollten Sie nicht wählen, sonst gehen Sie wohl leer aus. Die vorerst letzte Versicherungsgesellschaft, die zittern musste, heißt Allianz. Doch es werden sicherlich noch weitere folgen.


BGH-Urteile gegen Lebensversicherer

Zuvor hatte der Bundesgerichtshof (BGH) bereits dem Deutschen Ring, der Generali, der Signal Iduna und der ERGO-Gruppe das Fürchten gelehrt. Hintergrund sind Lebensversicherungsverträge, die im Falle einer Kündigung nur einen geringen Teil an die Kunden zurückzahlen. Abgezogen wurden bisher Kosten und die Provisionen der Versicherungsvertreter. Doch genau das ist in den Augen des BGH nicht rechtens. Viele Kunden können also auf Rückerstattungen hoffen.  

BGH: Die Kunden müssen tätig werden 

Die Versicherungsgesellschaften müssen sich dem BGH Urteil selbstverständlich beugen. Aber sie tun das nicht aus freien Stücken. Als Kunde müssen Sie also selbst tätig werden. Wenn Sie Ihre Lebensversicherung vorzeitig gekündigt oder beitragsfrei - also auf "Ruhen" - umgestellt haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Geld zurück bekommen. Im Falle von gekündigten Verträgen darf die Kündigung nicht vor 2009 liegen, in diesem Falle wäre sie verjährt.

Doch auch für die nicht verjährten Verträge gilt, dass die Gesellschaft angeschrieben werden muss. Zwar haben die Generali und die Allianz angekündigt, ihre Kunden über die neuen Konditionen zu informieren. Allerdings nur bezogen auf ruhende Verträge.  Die Allianz fügte hinzu, dass sie zunächst eine Prüfung durchgeführt werde und die betroffenen Kunden später informiert würden. Für gekündigte Verträge klingt es schon etwas umständlicher. Die Allianz schreibt dazu: "Im Falle von gekündigten Verträgen werden wir von Kunden geltend gemachte Ansprüche auf der Basis der BGH Urteile prüfen und berechtigte Ansprüche - sofern diese noch nicht verjährt sind - erfüllen." Anders ausgedrückt heißt das, wer sich nicht meldet, wird weder geprüft noch ausgezahlt.  

BGH: In jedem Fall eine Anfrage machen 

Selbst wenn Sie unsicher sind oder Ihre Versicherung beitragsfrei gestellt haben, ist es ratsam, Ihre Gesellschaft anzuschreiben. Denn im Moment wird umfassend geprüft, welche Verträge den Urteilen des BGH zuzuordnen sind und welche nicht. Fakt ist jedoch, dass neue Verträge von vornherein neue Konditionen beinhalten müssen und eine Vielzahl bestehender Policen neu formuliert werden muss. 

Holen Sie sich Honorarberater-Rat 

Die Policen von Lebensversicherungsverträgen waren nie einfach, sie sind eine komplexe Materie, die nur durch fachliche Begleitung bis ins letzte Detail nachvollziehbar ist. Zudem gibt es auf dem Finanz- und Versicherungsmarkt andere Produkte, die auf den ersten Blick zwar keine Lebensversicherungen sind, aber mit vergleichbaren Rahmenbedingungen ausgestattet sind. Unter Umständen haben Sie also sogar Anspruch auf eine Rückzahlung, auch wenn es zunächst gar nicht so scheint. Honorarberatung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre individuelle Ausgangssituation unvoreingenommen beleuchten zu lassen. So bekommen Sie letztlich das, was Ihnen zusteht.


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