Das Trennungsjahr

Eine Ehe ist nicht in Stein gemeißelt, sie kann durchaus scheitern. Um dies einerseits zu untermauern, andererseits aber auch zu prüfen, ist die Einhaltung eines Trennungsjahres vorgesehen. Was bedeutet das?


Trennungsjahr

Für mindestens ein Jahr müssen Ehepaare getrennt leben, um einvernehmlich geschieden zu werden. Dazu ist die Scheidung gemeinsam zu beantragen oder von einem der Partner, sodass der andere nur noch zustimmen muss. Tut er dies nicht, dauert es bis zur endgültigen Scheidung möglicherweise drei Jahre.

Wie ist das Trennungsjahr umzusetzen?

Eheleute müssen sich nicht spinnefeind sein oder den Kontakt generell abbrechen, beim Trennungsjahr geht es darum, dass keine häusliche Gemeinschaft mehr gelebt wird. Mit dem Auszug eines Ehegatten aus der einst gemeinsamen Wohnung wird dafür ein eindeutiger Beleg geliefert. Möglich ist es aber auch, getrennt innerhalb der gemeinsamen Wohnung zu leben. So sollten die Ex-Partner getrennt schlafen, wirtschaften und die alltäglichen Dinge erledigen. Eine Kontrolle erfolgt nicht, schwierig wird es jedoch, bestreitet einer der Partner die faktische Trennung.

In der Regel muss das Trennungsjahr eingehalten werden, bevor der Scheidungsantrag zu stellen ist - und das vollkommen unabhängig von der Dauer der Ehe. Stellt das Gericht jedoch fest, dass das Jahr noch nicht abgelaufen ist, können bei der Abweisung durchaus Kosten entstehen. Schwieriger wird die Prüfung, wenn die Eheleute übereinstimmend behaupten, die Frist sei bereits absolviert - ein Beweis wird dann nicht eingefordert.

Welche Belege können als Beweis für die Trennung dienen?

Der Beleg des Trennungszeitpunktes wird nur relevant, wenn sich die Ehegatten in puncto Scheidung nicht einig sind. Da sich eine Trennung nirgendwo offiziell melden lässt, können neue Meldebescheinigungen, Mietverträge sowie die Bestätigungen von Zeugen herangezogen werden. Mit der gelebten Trennung innerhalb einer Wohnung erwachsen dann naturgemäß Probleme, die sich aber mit einer Dokumentation vermeiden lassen.

Dazu formulieren die Partner eine Erklärung mit dem Termin der Trennung und bestätigen diese Aussage mit ihrer Unterschrift. Wird diese von einer Seite verweigert, kann der andere Partner sich beispielsweise mit einem Einschreiben mit Rückschein helfen: Er formuliert die Tatsachen der Trennung und sendet dieses Schreiben seinem Noch-Gatten offiziell zu.

Wird eine Ehe jedoch zur unzumutbaren Härte, kann der betroffene Partner auch vor Ablauf des Trennungsjahres die Scheidung durchsetzen. Hierfür gibt es jedoch strenge Anforderungen, die sich vor allem auf Extreme wie Misshandlung, Alkohol- oder Drogensucht beziehen. Auf der anderen Seite zieht sich die Scheidung über drei Jahre hin, stimmt einer der Partner nicht zu. Dann muss der Scheidungswillige die über diesen Zeitraum gelebte Trennung jedoch belegen können.


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