Der Markenstreit vor dem BGH: Goldbär immer aus Fruchtgummi?

Mancher Markenstreit mutet skurril an - dabei geht es oft um Millionensummen. Dies zeigt auch die aktuelle Goldbär-Auseinandersetzung zwischen den Herstellern Haribo und Lindt.


Markenstreit

Der Produzent von Fruchtgummis aus Bonn ist seit Langem dafür bekannt, beim Thema Marke besonders sensibel zu sein. Nichts soll das erarbeitete Alleinstellungs-Image bei Gummibärchen in irgendeiner Weise gefährden. Daher geht Haribo gegen jeden vor, der hieran kratzt oder auch nur kratzen könnte. Das musste auch der Schweizer Schokoladenfabrikant Lindt erfahren. 

Lindt-Bär gegen Haribo-Goldbär

Lindt hatte im Jahre 2011 erstmals in der Weihnachtszeit einen in Goldfolie eingepackten Schoko-Bären in die Regale der Supermärkte gebracht. Der Bonner Fruchtgummi-Hersteller sah dadurch seine Rechte an der Wortmarke "Goldbär" verletzt, die er sich schon lange hatte schützen lassen. Der Fall ist juristisch nicht einfach zu beurteilen. Fraglich ist zum Beispiel, ob eine dreidimensionale Figur alleine überhaupt schon die Verletzung einer Wortmarke darstellen kann. Lindt hatte nämlich sehr bewusst darauf verzichtet, seinen Schoko-Bären als Goldbär zu bezeichnen. Man wollte von vorneherein einem Markenstreit mit Haribo aus dem Weg gehen. 

Genutzt hat das nichts. Der Fruchtgummi-Produzent strengte umgehend ein Verfahren gegen Lindt an. Haribo argumentierte unter anderem damit, der Lindt-Goldbär habe dem  Bekanntheitsgrad des Haribo-Goldbären geschadet. Als Beleg wurden zwei Umfragen ins Feld geführt, die Rückgänge bei der Markenbekanntheit des Haribo-Produktes im Zeitablauf zeigen. Demgegenüber wurde der Begriff Goldbär stärker mit dem Lindt-Erzeugnis in Verbindung gebracht. Lindt sah als Ursache eher die verminderten Werbeanstrengungen von Haribo als sein Angebot zur Weihnachtszeit. 

Höchstrichterliche Entscheidung erwartet 

In erster Instanz vor dem Kölner Landgericht folgten die Richter der Argumentation des Bonner Unternehmens und sahen eine Verletzung des Markenrechts. Hiergegen ging Lindt vor. In zweiter Instanz hat jetzt das zuständige Oberlandesgericht dem Schweizer Hersteller Recht gegeben. Der goldfarbene Schoko-Bär von Lindt biete kaum Verwechslungsgefahr mit dem Haribo-Goldbären, urteilten die Richter. Er sei explizit als Lindt-Produkt gekennzeichnet und stehe in der Tradition des Goldhasen des Unternehmens, der seit Jahrzehnten im Ostergeschäft eingesetzt wird. Da das Gericht Revision zugelassen hat, ist davon auszugehen, dass sich demnächst der Bundesgerichtshof mit dem Markenstreit befassen wird. Er hat dann höchstrichterlich zu entscheiden. Der Streitwert wird mit fünf Millionen Euro angesetzt. 

Es gibt noch mehr Streit 

Der Markenstreit zeigt, wie wertvoll die Marke für ein Unternehmen sein kann. Der Markenstreit Haribo - Lindt ist denn auch längst nicht der einzige Fall dieser Art. Zum Beispiel prozessieren derzeit auch die Sparkassen gegen die spanische Santander-Bank wegen Verwendung des "Sparkassen-Rots". Auch Farben können einen Markenstreit auslösen.


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