Eine Patientenverfügung sollte jeder haben

Es ist immer so eine Sache mit Entscheidungen, die die Zukunft betreffen. Man schiebt sie gern vor sich her. Sei es die Altersvorsorge, eine mögliche Pflegeversicherung oder auch die Patientenverfügung. Letztgenannte ist schon deswegen brisant, weil sie sich mit einem sehr endgültigen Thema befasst. Dennoch sollte möglichst jeder eine haben. Einerseits ist die Rechtslage klar. Jeder Mensch soll frei und unabhängig über seine medizinische Behandlung entscheiden dürfen. Doch das funktioniert nur, solange wir auch dazu in der Lage sind.


Eine Patientenverfügung sollte jeder haben

Können wir uns nicht mehr äußern, wird es kompliziert. Um für Ärzte, Angehörige und letztlich sich selbst Klarheit zu verschaffen, ist die Patientenverfügung daher unbedingt zu empfehlen.

Die gesetzliche Grundlage ist geschaffen

Sowohl die Bundesregierung als auch der Bundesgerichtshof haben erst kürzlich die Rahmenbedingungen für die Patientenverfügung geschaffen. Bei der Formulierung sollten Sie sich dennoch Rat holen, um keine missverständlichen Formulierungen zu verwenden. In jedem Fall ist es ratsam, Ihre Patientenverfügung schriftlich festzulegen. Bei einer mündlich festgelegten Verfügung wird es im Zweifel schwer, diese tatsächlich nachzuweisen. 

Und wen die Ärzte sich nicht daran halten?

Nicht jeder traut den "Göttern in Weiß". Daher steht immer wieder die Frage im Raum, ob sich Ärzte denn im Fall der Fälle auch wirklich an die Patientenverfügung halten. Die Bundesärztekammer sagt dazu, dass die Patientenverfügung verbindlich ist, Ärzte müssen sie also befolgen, sofern die Formulierung der konkreten Behandlungssituation entspricht und keine Umstände ersichtlich sind, die gegen die Patientenverfügung stehen. Auch deshalb ist es wichtig, sich bei der richtigen Formulierung Rat zu holen. 

Die Patientenverfügung ist Vertrauenssache

Wenn es dazu kommt, dass die Patientenverfügung gebraucht wird, sollte dies durch eine Person Ihres Vertrauens geschehen. Neben der Verfügung selbst sollten Sie also am besten ein Person Ihres Vertrauens mit einer Vollmacht ausstatten. Das erleichtert das weitere Vorgehen spürbar. Noch etwas ganz Praktisches: Geben Sie Ihrer Vertrauensperson nicht nur das Wissen darüber in die Hand, dass Sie sie für die Vollmacht der Patientenverfügung ausgewählt haben. Sagen Sie ihr auch, wo diese sich befindet. Das Schriftstück nützt nur wenig, wenn niemand weiß, wo es zu finden ist. 

Vergleichbar mit Versicherungen

Die Patientenverfügung ist durchaus mit Risikoversicherungen wie der Berufsunfähigkeits-, Unfall-  oder Risikolebensversicherung vergleichbar. Nach Möglichkeit wünscht man sich, sie niemals zu brauchen. Dennoch ist es besser, sie zu haben. Der Rat eines Experten ist also in jedem Fall zu empfehlen. Am besten ist es, wenn Sie der Weg zu einem unabhängigen Berater führt, wie es zum Beispiel bei einem Honorarberater der Fall ist.


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