EU: Bleibt das Nebeneinander von Provisions- und Honorarberatung?

Honorarberatung ist bisher in Deutschland trotz Förderung durch die Verbraucherpolitik eine Ausnahmeerscheinung. Das muss nicht so bleiben, auf EU-Ebene wird derzeit über weitergehende Vorgaben nachgedacht, die die Beratung auf Honorarbasis bei Finanzprodukten generell verbindlich machen könnten.


Honorarberatung

Verzicht auf Provisionsverbot in Deutschland 

Mit dem Honoraranlageberatungsgesetz hatte noch die schwarz-gelbe Bundesregierung die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Honorarberatung verbessert. Seit Mitte letzten Jahres können sich Honoraranlageberater offiziell registrieren lassen - eine Möglichkeit, von der bisher nur wenige Berater Gebrauch gemacht haben. Keine hundert Honoraranlageberater nach dem Gesetz gibt es hierzulande. Im Bankensektor ist Honorarberatung ein absoluter Exot, nur ein Institut - die Quirin-Bank - hat ihr Geschäftsmodell ganz darauf ausgerichtet. Der Rest der Finanzbranche setzt weiter auf provisionsorientierte Beratung. 

Der deutsche Gesetzgeber hat bislang auf ein grundsätzliches Verbot von provisionsorientierter Beratung verzichtet. Dies ist von Verbraucherschutzseite immer wieder gefordert worden, um den Honorarberatern zum Durchbruch zu verhelfen und damit unabhängige Beratung für Verbraucher flächendeckend möglich zu machen. Die Finanzbranche, die an der provisionsbasierten Vermittlung von Produkten gut verdient, fürchtete um ihre Erträge und machte ihren Einfluss im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens geltend. Deutschland beschritt damit einen anderen Weg als die Niederlande und Großbritannien, die jeweils ein allgemeines Provisionsverbot eingeführt haben. 

Neue Überlegungen im Rahmen von MiFID II

Doch die provisionsorientierte Finanzberatung hierzulande muss auch weiterhin um ihre Existenz fürchten. Denn auf EU-Ebene wird an noch mehr Verbraucherschutz in diesem Bereich gearbeitet. Unter Umständen könnte es über den Umweg von EU-Vorgaben irgendwann doch noch zu einem Provisionsverbot in Deutschland kommen. Das Schlagwort hierfür heißt MiFID II. Hinter dieser Abkürzung verbirgt sich die zweite "Markets in Financial Instruments Directive" - eine EU-Richtlinie, die sich mit Wertpapierdienstleistungen für Verbraucher befasst. 

MiFID I ist bereits in Kraft, die Vorbereitungen für MiFID II laufen derzeit. Dabei geht es auch um das Thema Vergütung für Anlageberatung. Ursprünglich war hier ein ähnliches Modell wie in Deutschland vorgesehen, das auf ein Nebeneinander von provisionsorientierter und honorarbasierter Beratung hinausgelaufen wäre. Aktuell wird aber wohl wieder stärker über ein generelles Provisionsverbot nachgedacht. Eine entscheidende Rolle kommt dabei der Europäischen Wertpapieraufsicht ESMA zu, die die technischen Standards für die EU-Gesetzgebung in diesem Bereich erarbeitet. Entsprechende Vorschläge sollen bis zum Juli der EU-Kommission vorgelegt werden, deren Aufgabe es dann ist, für eine rechtliche Umsetzung in Richtlinien-Form zu sorgen. MiFID II soll voraussichtlich ab Anfang 2017 gelten. 

Wichtiger als die gesetzliche Regulierung ist allerdings für die Honorarberatung in Deutschland, erst einmal Akzeptanz am Markt zu finden. Hier ist noch ein Weg zurückzulegen.


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