Freistellungsauftrag und Sparerfreibetrag

Wenn ein Verbraucher seinen Sparerfreibetrag geschickt einsetzt, kann er unnötige Abgeltungssteuern vermeiden. Wer bereits mehr Steuern als gefordert entrichtet hat, kann sich die Beträge über die Anlage KAP vom Finanzamt erstatten lassen.


Freistellungsauftrag

In Deutschland gilt seit 2009 die Abgeltungssteuer

Die Einführung dieser Abgabe sollte die steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen in der Bundesrepublik vereinfachen. Das Prinzip: Alle Einkünfte aus Finanzvermögen, wie beispielsweise Dividenden und Zinsen, werden ungeachtet des individuellen Steuersatzes mit pauschal 25 Prozent belegt. Banken, Finanzdienstleister und Fondsgesellschaften behalten die Summen ein und führen diese inklusive Solidaritätsbeitrag an die Behörde ab. Für den Steuerzahler ist die Regelung einfach verständlich, er kann jedoch seine Steuerschuld senken, wenn er seinen Sparerfreibetrag vollständig ausschöpft. 

Steuerrecht mit zahlreichen Ausnahmen

Gerade in Zeiten niedriger Zinsen gewinnt eine alte Faustregel für Sparer zunehmend Bedeutung: Der Sparerfreibetrag für Bankeinlagen sollte vollständig ausgeschöpft werden. Dieser liegt für Singles bei 801 Euro pro Jahr, Ehepaare können die doppelte Summe geltend machen. Wenn ein Sparer die automatische Überweisung der Abgeltungssteuer verhindern möchte, muss er seinem Finanzdienstleister oder seiner Bank einen Freistellungsauftrag zukommen lassen. 

Sollte das Vermögen auf verschiedene Institute aufgeteilt sein, muss jedem ein entsprechender Freistellungsauftrag zugehen, wobei der Gesamtrahmen von 801 bzw. 1602 Euro nicht überschritten werden darf. Wer unterhalb dieser Werte bleibt, und das ist bei reinen Zinseinkünften häufig der Fall, muss sich nicht weiter mit dem Vorgang befassen.

Die Anlage KAP

Um den Sparerfreibetrag angesichts niedriger Zinsen zu überschreiten, muss das als Tagesgeld angelegte Vermögen bei Singles die Summe von 200.000 Euro und bei Verheirateten 400.000 Euro überschreiten. Wer als Anleger jedoch seinen Freibetrag überschreitet, für den ist das Ausfüllen der Anlage KAP wichtig. Empfehlenswert ist die Abgabe der Anlage für Personen, deren individueller Steuersatz unterhalb der Abgeltungssteuer liegt, das trifft beispielsweise oft bei Rentnern zu.

Die Senioren verfügen neben ihrem Sparerfreibetrag über einen Altersentlastungsbetrag und können sich mit der Angabe sämtlicher Kapitalerträge für die sogenannte Günstigerprüfung entscheiden. Des Weiteren dient die Anlage KAP auch Steuerzahlern, die zu viel Geld ans Finanzamt überwiesen haben. Dies kann bei ungeschickter Aufteilung der Freibeträge auf mehrere Depots oder Konten der Fall sein.

Keine Anrechnung von Werbungskosten

Der Sparerfreibetrag von 801 Euro pro Person gilt seit der Einführung der Abgeltungssteuer, seither erkennen Finanzämter in Deutschland keine persönlichen Ausgaben zur Vermögensverwaltung in Form von Werbekosten mehr an. Bislang verliefen alle Einsprüche beim Bundesfinanzhof erfolglos. Da es in Europa keine einheitlichen Regeln zur Behandlung der Abgeltungs- oder Quellensteuer gibt, kommt es oft zu unangenehmer Doppelbesteuerung, Rückerstattungsanträge sind bei einigen Staaten extrem zeitaufwändig.


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