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So sparen Sie die Vorfälligkeitsentschädigung

Gerne möchte man in Zeiten niedriger Zinsen seine laufenden Darlehen zurückzahlen und zu den heutigen Konditionen neu finanzieren. Leider verweigern das viele Banken und verlangen hohe Vorfälligkeitsentschädigungen. Ggf. gibt es aber einen Ausweg, sofern Sie in den Jahren 2002 bis 2008 ein Darlehen aufgenommen haben.


Vorfälligkeitsentschädigung

Endlich Banken für Fehler bestrafen

In dieser Zeit sind viele Darlehensverträge mit einer fehlerhaften Widerrufsklausel ausgestellt worden. Der Wortlaut der Widerrufsklausel ist häufig zu stark vom ursprünglichen Gesetzestext entfernt. Ist aber die Widerrufsklausel nicht korrekt, so kann man dem Vertrag nicht richtig widersprechen, was wiederum zur Folge hat, dass der gesamte Vertrag unwirksam wird.

 

Der mögliche finanzielle Vorteil

Somit ergibt sich folgende interessante Konstellation: In den o. g. Jahren waren die Verzinsungen erheblich höher als heute. Gerne würde man diese Altverträge sofort ablösen, was die Banken aber nur gegen Zahlung einer hohen Vorfälligkeitsentschädigung zulassen. Kommt es aber zu einem Widerspruch, der aufgrund der fehlerhaften Klausel akzeptiert werden muss, dann können Sie das Darlehen ohne Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen.

Erstaunliche Beispielrechnung

Die für Sie mögliche Ersparnis möchten wir an einem selbst gewählten Beispiel erläutern:

  • Die Aufnahme eines Darlehens über 200.000 € erfolgte im Juli 2008 mit einer Verzinsung von 4,5% und einer Zinsfestschreibung von 10 Jahren. Heute wäre ein ähnliches Darlehen mit einer Verzinsung von unter 3% zu bekommen. Wir wählen der Einfachheit halber eine Ersparnis beim Zinssatz von 1,5% p. a.
  • Die Ersparnis wären 3.000 € pro Jahr, was sich bei einer Restlaufzeit von 4,5 Jahren auf eine Summe von insgesamt 13.500 € hoch addiert. Diesen Betrag gilt es zu sparen, ggf. wird die Summe noch höher, da bei gleichbleibender Rate der Neufinanzierung der Tilgungsanteil höher ist und weitere Zinsen gespart werden. Die o. g. Summe bezieht sich nur auf die Restlaufzeit des Darlehens. 

 

Glauben ist gut, wissen besser

Um die Richtigkeit der Widerrufsklausel zu überprüfen ist unbedingt eine juristische Überprüfung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht erforderlich. Gerne stellen wir einen entsprechenden Kontakt her. Danach haben Sie Rechtssicherheit ob Sie wirksam widersprechen können. Nach bisherigen Erkenntnissen sind von dieser Problematik alle Bankengruppen (Genobanken, Sparkassen und Großbanken) betroffen und teilweise betrifft es auch Verträge aus den Jahren 2009 und 2010.

Unsere unabhängige Empfehlung

Wenn Sie im o. g. Zeitraum einen Verbraucherkredit (keine gewerbliche Finanzierung) aufgenommen haben, sollten Sie die sich bietenden Chancen hinterfragen. Eine Garantie kann es nicht geben. Aber wer will schon erhebliche Chancen verschenken? Setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir besprechen dann die weitere Vorgehensweise.


Dieser Text ist vom Autor freigegeben worden. Er trägt daher die alleinige inhaltliche und presserechtliche Verantwortung. Eine Haftung anderer Personen/Institutionen ist ausgeschlossen.

  

 

 

 

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