Unsitte bei Investmentfonds: Performance Gebühr

In der Fondsbranche findet sie immer mehr Verbreitung - die Performance Gebühr. Damit partizipieren die Investmentgesellschaften am Erfolg ihrer eigenen Produkte. Für Anleger bedeutet sie eine ärgerliche Rendite-Schmälerung.


Performance Gebühr

Manche Fondsanbieter verfolgen dabei eine differenzierte Geschäftspolitik. Während die Performance Gebühr bei Privatanlegern erhoben wird, müssen institutionelle Investoren sie oft nicht zahlen. Performance Fees sind ursprünglich in der Welt der Hedgefonds entstanden. Dort werden sie seit jeher berechnet, wenn der jeweilige Fonds besser abschneidet als seine Benchmark. 

Aus der Welt der Hedgefonds 

Üblicherweise wird sie als Prozentsatz auf die "Outperformance" oder die Überschreitung eines anderen Bezugswerts ermittelt. Bei Publikumsfonds stellt die Performance Gebühr ein relativ neues Phänomen dar, ist aber als zusätzliche Ertragsquelle sehr willkommen. Daher wurde sie in den letzten Jahren bei immer mehr Fondsprodukten eingeführt - und zwar zusätzlich zu den sonstigen Gebühren für das Fondsmanagement. Betroffen sind ausschließlich aktiv gemanagte Fonds, da nur hier eine Outperformance angestrebt wird. Bei Indexfonds - börsengehandelten ETF - kann sie dagegen nicht auftreten, da die Benchmark-Überschreitung nicht zu ihrem Konzept gehört.

Die Performance Gebühr wird oft damit gerechtfertigt, dass dadurch zusätzliche Anreize geschaffen werden, dass Fonds auch tatsächlich besser abschneiden als der Markt. Die Erfahrung zeigt, dass viele aktive Fonds an ihrer Benchmark "kleben". Aus Anlegersicht bedeuten sie in der Regel höhere Kosten und damit weniger Rendite, denn das Übertreffen der Benchmark gehört eigentlich zu den originären Verkaufsversprechen aktiver Fonds. 

Risiken oft ungleich verteilt 

Die erhobenen Performance Fees fallen durchaus happig aus. Erfolgsbeteiligungen in der Größenordnung von 20 Prozent und mehr sind keine Seltenheit. Bei der konkreten Ausgestaltung gibt es unterschiedlichste Varianten. Dabei ist Symmetrie keineswegs die Regel. Oft nimmt die Fondsgesellschaft nur an der Outperformance teil, nicht aber an Underperformance. Das Anlagerisiko ist daher zwischen Fondsanbieter und Anlegern ungleich verteilt.

Die Performance Gebühr führt auch nicht automatisch dazu, dass die Grundgebühren niedriger sind als bei anderen Fonds. Institutionelle Anleger sind oft nicht bereit, Performance Fees zu zahlen. Im Gegensatz zu Privatanlegern besitzen sie genug Marktmacht, um dies gegenüber Anbietern geltend zu machen. Es überrascht daher nicht, dass manche Fondsgesellschaft bei ihren Großkunden auf diese Gebühr verzichtet. Das ist zwar nicht die Regel, kommt aber deutlich häufiger vor als der umgekehrte Fall - der Gebührenverzicht bei Privatanlegern und Berechnung nur bei Institutionellen. Privatanleger haben nur die Chance, auf Fonds ohne Performance Gebühr auszuweichen.

Honorarbasiert arbeitende Berater bevorzugen Indexfonds (ETF) aufgrund der klaren Kostenstrukturen. Weder bei dieser Anlageart noch bei den Anlageklassenfonds (Dimensional) werden Gewinnbeteiligungen einbehalten. Einer der Gründe, warum unabhängige Finanzberater (Honorarberater) sich immer größerer Beliebtheit bei den Verbrauchern erfreuen.


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