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Widerrufsverlockung: Raus aus teuren Krediten

Einen Kredit aufzunehmen, ist heute so günstig wie selten zuvor. Die anhaltend niedrigen Zinsen machen sich auch bei den Kreditkonditionen bemerkbar. Pech haben Kreditnehmer, deren Darlehen aus früheren Jahren noch laufen und bei denen deutlich höhere Zinsen vereinbart wurden. Doch es gibt eine Möglichkeit, auch jetzt noch aus diesen Verträgen auszusteigen - den Widerruf.


Widerrufsverlockung

Vorzeitiger Ausstieg bei Hypothekarkrediten 

Betroffen sind in erster Linie Hypothekendarlehen. Diese Kredite werden langfristig vereinbart mit Zinsbindungsfristen von fünf, zehn, fünfzehn Jahren oder länger. Während der Zinsbindungsdauer ist der vorzeitige Vertragsausstieg meist mit einer Vorfälligkeitsentschädigung verbunden. Nur bei Zinsbindungsfristen von mehr als zehn Jahren ist eine entschädigungsfreie Kündigung nach zehn Jahren möglich. Die Vorfälligkeitsentschädigung macht die vorzeitige Ablösung durch einen günstigeren Kredit normalerweise unrentabel. Wurde der Kreditvertrag wirksam vereinbart, ist ein vorzeitiger Ausstieg problematisch. 

Doch der Widerruf bietet eine Hintertür. Verbraucherkredite können generell innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss widerrufen werden. Danach endet die Widerrufsmöglichkeit. Das gilt aber nur, wenn eine korrekte Widerrufsbelehrung im Vertrag erfolgt ist. Wurde sie vergessen oder weist sie gravierende Fehler auf, endet die Widerrufsfrist nicht. Der Kredit kann dann ggf. auch noch Jahre später widerrufen werden. 

Viele fehlerhafte Widerrufsbelehrungen 

Genau dies ist bei vielen noch laufenden Darlehensverträgen der Fall. Denn etliche Widerrufsbelehrungen sind fehlerhaft. Betroffen sind vor allem Kredite, die in den ersten Jahren nach 2002 vergeben wurden. Damals wurde das Widerrufsrecht erstmals verpflichtend in den Kreditverträgen eingeführt. Aufgrund zunächst offener Fragen und Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Neuregelung waren viele Widerrufsbelehrungen aber nicht korrekt. Mehr Rechtsklarheit gab es erst in der Folge durch Gerichtsentscheidungen. 

Die Konsequenz ist, viele Verträge von damals können auch jetzt noch widerrufen werden, da die Widerrufsfrist wegen fehlerhafter Belehrung nicht endete. Erfolgt der Widerruf heute, muss der Vertrag rückabgewickelt werden. Der Darlehensnehmer muss die noch offene Kreditsumme zurückzahlen und das Kreditinstitut hat den Kreditnehmer so zu stellen, als ob kein Vertrag abgeschlossen worden wäre. Da es sich um keine vorzeitige Kündigung handelt, fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an. Der Kunde kann sich daher nach einem günstigeren Kredit umsehen. 

Bereitschaft der Banken zum Vergleich wächst 

Ganz so reibungslos funktioniert der Trick mit dem Widerruf aber nicht. Denn die Banken wehren sich. Wer diesen Weg beschreitet, muss einen Rechtsstreit einkalkulieren. Der Vorteil für Kreditnehmer dabei ist: die Banken werden dem Ansturm von widerrufswilligen Kunden kaum noch Herr.

Daher hat die Bereitschaft zugenommen, sich mit den Darlehensnehmern einvernehmlich zu verständigen. Wer seiner Bank mit Widerruf droht, kann daher auf einen Vergleich hoffen.


Dieser Text ist vom Autor freigegeben worden. Er trägt daher die alleinige inhaltliche und presserechtliche Verantwortung. Eine Haftung anderer Personen/Institutionen ist ausgeschlossen.

  

 

 

 

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