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Allianz muss zahlen

Die Allianz muss zahlen. Der Versicherer ging zunächst von 117 Millionen Euro aus, die den Kunden zurückerstattet werden müssten. Doch macht dem Unternehmen die Verbraucherzentrale Hamburg einen Strich durch die Rechnung.


Allianz muss zahlen

Die Verbraucherschützer gehen dabei von durchschnittlich 500 Euro aus, die jedem betroffenen Kunden zustehen.

Diese Rückzahlung darf jeder in Anspruch nehmen, der bei der Allianz Leben eine Lebensversicherung oder private Rentenversicherung vorab gekündigt oder beitragsfrei gestellt hat. Wer gekündigt hat, hat diesen Anspruch allerdings nur, wenn nach dem Jahr 2009 gekündigt wurde. 

Laut Angaben der „Welt“ hat die Allianz die Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesgerichtshof zurückgezogen, womit das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart aus dem Jahr 2011 (2 U 138/10) rechtskräftig wurde. 

Derselben Masche fielen bereits andere Versicherer zum Opfer, so der Deutsche Ring, Generali, Ergo und die Signal Iduna.

Wer Ansprüche – auch bei anderen Versicherern – geltend machen möchte, kann hierfür auf ein Musterschreiben zurückgreifen, das die Verbraucherzentrale Hamburg auf ihrer Internetseite zur Verfügung stellt. Dieses ist bereits für 90 Cent zu haben. 

Denn von Gesetzes wegen sind die Unternehmen nicht dazu verpflichtet, ihren Kunden die Rückzahlung zu erstatten, ohne dass diese eingefordert wurde. Deshalb müssen die Kunden aktiv werden.

Auch wenn sich die Allianz vor Gericht und dem Bundesgerichtshof augenscheinlich geschlagen gab, sieht der Versicherer nicht ein, auf diese Forderung einzugehen. Deshalb fordert Castelló die Kunden auf, ihre Rückerstattungen einzuverlangen. Letztlich denkt die Verbraucherschützerin allerdings, dass nur ein kleiner Teil der Ansprüche durchgesetzt wird. 

Dennoch war der Zug der Allianz nicht ganz uneingennützig. Denn durch den Rückzug vor dem Bundesgerichtshof, greift nun das Urteil des OLG Stuttgart, das sich allerdings aufgrund von Gesetzesänderungen nur auf Verträge von vor 2008 bezieht. Allerdings können auch Kunden, die später Verträge abgeschlossen haben, noch Forderungen verlangen. (FF/BHB)


 
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