Grund für die enorme Strafe seien Absprachen zwischen beiden Sender, die vor Einführung der Verschlüsselung digitaler Free-TV-Programme stattgefunden haben sollen. Die Aktien konnten logischerweise keine Dividenden zahlen.
Dadurch hätten laut Andreas Mundt, dem Präsident des Kartellamts, zusätzliche Einnahmen erzielt werden sollen. Auch Kopierschutzfunktionen seien durch die Verschlüsselung in Kraft getreten.
Die Sender erklärten nun dem Kartellamt gegenüber, die Hauptprogramme würden auch mindestens in den nächsten zehn Jahren in „normaler“ Bildqualität unverschlüsselt gesendet werden.
Die Zuschauer hätten „auch in den kommenden Jahren eine Empfangsmöglichkeit für digitales Free-TV offen, ohne Signalschutzbeschränkungen und ohne das dafür zusätzliche Entgelte anfielen“, so Mundt. Das Kartellamt schloss in seiner Entscheidung allerdings nicht die HD-Programme ein, diese dürfen weiterhin verschlüsselt werden.
Noch sind die Bußgeldbescheide zwar nicht rechtskräftig, doch einigten sich die Unternehmen mit dem Kartellamt auf eine Beendigung des Verfahrens. (NS/BHB)