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eBike versus Pedelec

Beim Radfahren hat die Elektromobilität eher Einzug gehalten als beim Auto. Die Bezeichnung eBike für "Drahtesel" mit Elektroantrieb hat sich bereits eingebürgert. Manchmal findet man auch den Begriff Pedelec. Ist dasselbe gemeint oder gibt es Unterschiede?


Tatsächlich ist das nicht so einfach mit der Begrifflichkeit. Im allgemeinen Sprachgebrauch sind eBike und Pedelec meist Synonyme. Pedelec ist die ältere Wortschöpfung - abgeleitet aus "Pedal Electric Cycle". Das Wort "eBike" wirkt griffiger und erklärt seine heute größere Popularität.

Pedelec, S-Pedelec und eBike

Der Fahrrad-Experte macht zwischen eBike und Pedelec einen Unterschied. Eine allgemeinverbindliche Abgrenzung gibt es aber nicht. Laut ADFC (für: Allgemeiner Deutscher Fahrrad Club - analog zu ADAC) ist Elektro(fahr)rad der Oberbegriff für Fahrräder mit Elektro-Antriebsunterstützung. Darunter gibt es drei Radklassen:

  • Pedelecs: sind Räder, die den Fahrer bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h mit Elektroantrieb unterstützen. Wird schneller gefahren, dann ausschließlich aus eigener Tretkraft. Der Elektroantrieb ist abgeschaltet. Juristisch gelten Pedelecs als "klassische" Fahrräder und werden auch so behandelt;
  • S-Pedelecs: funktionieren im Prinzip wie Pedelecs. Allerdings wird der Elektroantrieb hier erst bei 45 km/h abgeschaltet. Die Leistung des e-Motors kann bis zu 500 Watt reichen. Ein solches Rad braucht ein Versicherungskennzeichen und darf erst ab 16 mit einem Führerschein der Klasse AM gefahren werden. Außerdem besteht Helmpflicht.
  • eBikes (im engeren Sinn): eBikes sind so etwas wie ein Elektromofa. Der entscheidende Unterschied zum Pedelec besteht darin, dass das eBike auch ohne eigene Tretleistung fährt. Der Elektromotor unterstützt nicht nur, er kann das Rad alleine bewegen. Bis zu einer Leistung von 500 Watt und einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h gilt das eBike als Kleinkraftrad und ist einem Moped gleichgestellt. Auch hier ist ein Versicherungskennzeichen Pflicht, ebenso das Mindestalter 16 Jahre und der AM-Führerschein. Eine Helmpflicht besteht dagegen nicht, bei eBikes mit höherer Geschwindigkeitsleistung dagegen schon.

Die richtige Versicherung

Eine recht unübersichtliche Lage. Das gilt auch in puncto Versicherung. Auf jeden Fall lohnt ein eBike Versicherungsvergleich. Bei "normalen" Pedelecs besteht keine spezielle Versicherungspflicht. Haftpflichtschäden können im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung abgedeckt werden. Bei S-Pedelecs und eBikes geht das nicht, hier wird ein eigener Haftpflichtschutz benötigt - analog zur Kfz-Haftpflicht.

Und wie sieht es mit Schäden am Rad selbst aus? Normale Fahrräder sind oft in der Hausratversicherung mitversichert, allerdings nur bis zu bestimmten Beträgen und unter bestimmten Bedingungen. Außerdem gilt hier kein "Vollkaskoschutz" - selbst zu vertretende Schäden werden generell nicht ersetzt, üblicherweise auch keine Vandalismusschäden. Deshalb können sich hier spezielle eBike-Versicherungen empfehlen. Diese leisten selbst bei höheren Schadensummen vollen Schadensersatz und sind auch sonst weniger restriktiv. Vor allem bieten sie Vollkaskoschutz. Ob Pedelec oder eBike - die Räder sind durchweg höherwertiger als herkömmliche Fahrräder. Deshalb ist ein ausreichender Versicherungsschutz wichtig. Es gibt in Deutschland etwa eine gute Handvoll Spezialanbieter, die solche Versicherungen ermöglichen.

Auch selbst treten oder das eBike fahren lassen?

Fahrräder mit Elektro-Antrieb machen Radfahren ein Stück weit bequemer - gerade, wenn Steigungen zu überwinden sind. Wer dennoch nicht ganz auf den Eigentritt verzichten will, der sollte das Pedelec wählen. Das eBike ist die Lösung für besonders Trittfaule.


 
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