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Einbruchstatistik: Versicherungen die schützen

Die Zahl der Wohnungseinbrüche in Deutschland steigt stetig. Alleine im vergangenen Jahr verzeichnete die Einbruchstatistik fast 150.000 Einbrüche, eine Zunahme um mehr als 38 Prozent innerhalb von sechs Jahren.


Einbruch

Nur etwa jeder sechste Einbruch wird laut Einbruchstatistik aufgeklärt, so dass nur wenige Eigentümer Chancen haben, gestohlenes Gut zurückzuerhalten. Ansonsten schützen nur Versicherungen bei Vermögensschäden durch Diebstahl. 

Hausratversicherung leistet Schadensersatz 

Das klassische Versicherungsprodukt, das hier greift, ist die Hausratversicherung. Sie tritt auch bei Einbrüchen ein. Oft ist der Versicherungsschutz sogar weiter als gemeinhin angenommen. Voraussetzung dafür, dass die Hausratversicherung zahlt, ist das nachweisliche Vorliegen eines Einbruchs. Außerdem muss unverzüglich die Polizei eingeschaltet werden. Versicherungsnehmer müssen eine Stehlgutliste erstellen, die Polizei und Versicherung vorzulegen ist. Bei einer Verletzung der Vertragspflichten ist der Versicherungsschutz gefährdet. 

Die Versicherungen zahlen allerdings nur bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Wenn nach Versicherungsabschluss hochwertige Einrichtungsgegenstände oder teure elektronische Geräte angeschafft werden, steigt der Wert des Hausrats oft beträchtlich, ohne dass der Versicherungsschutz angemessen angepasst wird. Die Unterversicherung kann durch Vereinbarung eines Unterversicherungsverzichts vermieden werden. Dafür ist ein entsprechender Aufpreis zu zahlen. 

Begrenzter Schutz bei wertvollen Sachen 

In bestimmten Fällen leistet die Hausratversicherung allerdings generell nur begrenzten Schadensersatz. Bei Wertsachen wie Schmuck, Münzen oder Uhren zahlen die Versicherungen nur maximal 20 bis 30 Prozent der Versicherungssumme. Bei gestohlenem Bargeld werden höchstens 1.000 Euro erstattet. Kommen Wertpapiere, Karten oder Sparbücher abhanden, werden lediglich 2.000 bis 3.000 Euro gezahlt.

Gehören zur Einrichtung und Ausstattung besonders wertvolle Kunstwerke oder Musikinstrumente, reicht die normale Hausratversicherung vielfach nicht mehr aus. Solche Gegenstände können über Spezialversicherungen wie Kunstversicherungen oder Instrumentenversicherungen abgedeckt werden. Der Basisschutz der Hausratversicherung kann auch durch besondere Zusatzvereinbarungen erweitert werden, zum Beispiel um Antiquitäten oder Wertgegenstände besser abzusichern. 

Auch außerhalb der Wohnung 

Vielfach nicht bekannt ist, dass die Hausratversicherung auch außerhalb der eigentlichen Wohnung eintritt, zum Beispiel bei Einbrüchen in Garagen oder Keller. Bei Fahrrädern greifen die Versicherungen bei ordnungsgemäßem Abschließen und Abstellen in einem geschützten Raum. Erweiterter Versicherungsschutz für andere Fallkonstellationen ist möglich. Auch wenn Hausrat aus dem Auto gestohlen wird, zahlt die Hausratversicherung - vorausgesetzt, das Auto parkt in einer Garage oder einem Parkhaus. 

Auf Reisen kann die Hausratversicherung ebenfalls nützlich sein. Wenn persönliche Gegenstände aus dem Hotelzimmer entwendet werden, gilt der Versicherungsschutz üblicherweise. Das trifft allerdings nicht auf Kabinen auf einem Kreuzfahrtschiff zu. In diesem besonderen Fall kann der Abschluss einer Reisegepäckversicherung sinnvoll sein. Ansonsten wird wegen der zahlreichen Ausschlüsse eher von dieser Versicherung abgeraten.  

Einbruchstatistik: keine Trendwende 

Die Einbruchstatistik macht deutlich, wie notwendig Versicherungsschutz im Bereich der Wohnung ist. Dies gilt auch angesichts der steigenden Schadenssummen. Die Versicherungen mussten im vergangenen Jahr 480 Mio. Euro Schadensersatz leisten, 20 Mio. Euro mehr als im Vorjahr. Die Entwicklung der  Einbruchstatistik deutet dabei nicht auf eine baldige Trendwende hin.

 

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