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Entgeltumwandlung - lukrativer Baustein für die Altersvorsorge?

Arbeitnehmer haben grundsätzlich die Möglichkeit, einen Teil ihres Gehalts für die betriebliche Altersversorgung aufzuwenden. Die Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge werden direkt vom Bruttolohn des Arbeitnehmers abgezogen, wodurch sich das sozialversicherungs- und steuerpflichtige Einkommen reduziert. Es fallen daher geringere Steuern und Sozialabgaben an.


Entgeltumwandlung

Entgeltumwandlung bietet Arbeitnehmern nicht immer nur Vorteile

Häufig wird das Sparen in eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) als besonders lukrativ beschrieben. Die Beiträge zu dieser betrieblichen Vorsorge müssen nicht mit dem Nettolohn bestritten werden, sie werden vom Nettolohn zuzüglich der Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen.

Folgende Zahlen dienen nur als Grundlage der Beispielrechnung und müssen für jeden Arbeitnehmer separat berechnet werden. Es wird angenommen, dass 200 Euro in die betriebliche Altersvorsorge fließen. Der Sparer spürt aufgrund der Entgeltumwandlung netto jedoch nur einen Aufwand von 100 Euro. Dies scheint zunächst einmal ein großer Vorteil zu sein. 200 Euro sparen, aber nur 100 Euro tatsächlich investieren. Hier wird jedoch übersehen, dass sich durch die Reduzierung der Sozialversicherungsbeiträge auch Nachteile für den Arbeitnehmer ergeben können. 

Entgeltumwandlung kann sich nachteilig auf die Sozialleistungen auswirken

Die Entgeltumwandlung hat gegenüber anderen Vorsorgeprodukten einige Nachteile. Durch die Minderung der Sozialversicherungsbeiträge vermindern sich auch die Ansprüche. Die Erwerbsminderungsrente fällt beispielsweise geringer aus. Das Arbeitslosengeld, die gesetzliche Rente und die gesetzliche Krankenversicherung werden ebenfalls ungünstig beeinflusst. Hier können Verbraucher die Risiken nur teilweise privat abfangen. Der zusätzliche Sparanteil, der sich durch die Umwandlung des Gehalts ergibt, kann unter Umständen durch die Minderung der Sozialleistungen und die Steuern im Alter aufgezehrt werden.

Finanzberater haben heute die Pflicht, ihre Klienten über die Vor- und Nachteile der betrieblichen Altersvorsorge im Rahmen einer Vermögensberatung aufzuklären. Neben den negativen Auswirkungen auf die Leistungen aus der Sozialversicherung muss auch die steuerliche Situation betrachtet werden. Wichtig ist, die individuelle Sachlage zu analysieren, genaue Berechnungen aufzustellen und gegebenenfalls Alternativen zur Entgeltumwandlung aufzuzeigen.

Dem jeweiligen Vermögensberater kommt die Aufgabe der vollständigen und sachgemäßen Aufklärung über die Auswirkungen, die die verschiedenen Vorsorgeprodukte haben können, zu. Die private Rentenversicherung kann eine Alternative zum Sparen in eine betriebliche Altersvorsorge sein. 

Ob und für wen sich die Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersvorsorge lohnt, muss im Einzelfall betrachtet werden. Eine genaue Analyse sollte die Grundlage jeder Beratung sein.

Alle Informationen zur Entgeltumwandlung

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