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Finanzielle Aspekte beim Einbau eines Treppenlifts

Ein Treppenlift ist immer eine sehr wichtige und vor allem hilfreiche Investition. Denn er verschafft mehr Mobilität im Alltag für Menschen, die sich nicht mehr frei und unbeschwert bewegen können. Sei es durch Krankheit oder auch aus Altersgründen. Wer plötzlich beim Gehen auf Hilfe oder gar auf den Rollstuhl angewiesen ist, der hat es im eigenen Zuhause schwer. Barrierefreiheit ist hier das Zauberwort, doch besonders bei Eigentum und großen Häusern, kann jede Treppe und Empore zu oberen wie unteren Etagen zur Falle werden und zwingt zur Unbeweglichkeit in den eigenen vier Wänden.


Der Treppenlift sorgt dafür, dass man mit jedweden Gehbehinderungen dennoch einfach und bequem von A nach B gelangt. Doch was genau muss man bedenken, wenn der Gedanke gehegt wird, dass ein Treppenlift eingebaut werden soll? Wie sein die Begebenheiten und unter welchen Voraussetzungen kann ein solcher Lift überhaupt eingerichtet werden, wie viel verschiedenen Möglichkeiten gibt es und welche Kosten kommen auf Betroffen zu?

Welcher Lift soll es sein?

Es gibt drei grundsätzliche Varianten von Lifts. Zum Einen ist es der einfache Sitzlift, dann gibt es den Rollstuhllift und der Dritte im Bunde ist der Senkrechtlift. Beim Treppenlift sind Beispiel eins und zwei die Lift-Möglichkeiten, die an einer Treppe direkt angebaut werden können. Der Senkrechtlift funktioniert wie ein herkömmlicher Aufzug und transportiert Personen von einer Ebene zur nächsten im Stehen oder auch im Sitzen. Es gibt Lift-Varianten, die speziell für den Innenraum sind und auch solche, die sich nur für außen eignen.

Beim Einbau eines Lifts an der Treppe ist die Steigung und auch Neigung einer Treppe entscheidend. Denn handelt es sich beispielsweise um eine gerade Treppenführung und nur einer Ebene oder Etage, kann ein normaler Handlauf und Schiene für den Lift selbst montiert werden. Diese Variante ist in der Regel auch kostengünstiger, als der Einbau mit Krümmung und halber Schleife oder Ähnlichem. Der Treppenlift ist meist eine sehr gut überlegte Anschaffung, denn die Anschaffungskosten sind nicht mal eben zu stemmen und je nachdem welcher Lift es sein soll, oder welcher überhaupt kompatibel mit der Umgebung vor Ort ist, kann das Ganze ganz schön teuer werden und ein großes Loch in die Haushaltskasse reißen.

Grundsätzliches zur Kostenübernahme

Zunächst sollte für den Betroffenen eine Pflegestufe bei der Krankenkasse beantragt werden, damit die Einstufung des Pflegegrades ebenfalls schnell über die Bühne gehen kann. Denn ohne die Einstufung ist auch keine Möglichkeit vorhanden, an eine Kostenübernahme zu denken. Die Pflegekasse der gesetzlichen Krankenkasse kann einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro je pflegebedürftiger Einzelperson übernehmen. Handelt es sich um eine Wohnumfeld Verbesserungsmaßnahme, werden je nach Modell und Kosten nicht immer zu 100 Prozent die anfallenden Kosten übernommen.

Ein Treppenlift für eine gerade Treppe und die Überwindung einer Etage in der einfachsten Ausführung kostet zwischen 4.000 und 5.000 Euro mit einer Sitzvorrichtung. Der Rollstuhllift ist etwas teurer und kann dann schon mal zwischen 6.000 und 8.000 Euro je nach Ausführung kosten. Je nachdem, wie sich die baulichen Besonderheiten jedoch im Details darstellen, können auch Gesamtkosten weit darüber hinaus anfallen.


 
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