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Finanztransaktionssteuer nun doch?

Sie sollte die Finanzbranche an den Kosten der Finanzkrise beteiligen und künftig ungehemmte Spekulationen bremsen - die Finanztransaktionssteuer. Die EU-Kommission hatte hierzu vorgeschlagen, 0,1 Prozent Steuern auf den Handel mit Aktien und Anleihen sowie 0,01 Prozent auf Derivatetransaktionen zu erheben. Damit sollten 35 Milliarden Euro jährlich eingenommen werden.


Finanztransaktionssteuer

Kritik bringt EU-Vorschlag zum Scheitern

Der Kommissionsvorschlag war von vielen Seiten immer wieder kritisiert worden, trifft er doch alle. Das waren die wichtigsten geäußerten Bedenken: 

  • Zweifel an der Vereinbarkeit mit europäischem Recht;
  • Risiken für die Liquiditätsversorgung der Wirtschaft;
  • Benachteiligung gegenüber Finanzplätzen ohne Finanztransaktionssteuer;
  • Gefahr von Kapitalflucht;
  • zusätzliche Kostenbelastungen bei Absicherungsgeschäften;
  • Verteuerung der privaten Altersvorsorge usw. 

Hinzu kamen viele ungeklärte Detailfragen. Im Ergebnis ging es bei der Umsetzung des Kommissionsvorschlags zuletzt nicht mehr voran. Der Vorschlag scheint inzwischen vom Tisch - darin sind sich Beobachter einig -, doch Deutschland und Frankreich nehmen jetzt einen neuen Anlauf zur Einführung einer neugestalteten Finanztransaktionssteuer. 

Neue deutsch-französische Initiative

Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz in Brüssel bekräftigten die Finanzminister beider Länder ihren Willen, die Steuer weiter voranzutreiben und so auszugestalten, dass wichtigen Bedenken Rechnung getragen wird. Dabei soll schrittweise vorgegangen und mit der Besteuerung der Aktien begonnen werden, so der deutsche Finanzminister Schäuble. Derivate sollen dabei im ersten Schritt insoweit einbezogen werden, dass damit Umgehungsgeschäfte bei Aktien verhindert werden. 

Konkreteres hatten die beiden Politiker nicht zu bieten. Tatsächlich besteht bisher keine Klarheit, was genau Gegenstand der Besteuerung sein soll. Beim EU-Kommissionsvorschlag hatte sich zuletzt der Streit daran entzündet, ob die Steuer am Sitz der Handelsbeteiligten oder der emittierenden Institute erhoben werden sollte. Dies ist auch eine der vielen Fragen, die bei der neuen Initiative beantwortet werden müssen. 

Keine schnelle Umsetzung

Tatsächlich ist die deutsch-französische Verlautbarung zunächst nicht mehr als eine politische Absichtserklärung. Verständlicherweise wollte sich keine Seite auf einen verbindlichen Zeitplan festlegen. Von daher ist mit einer schnellen Einführung der Finanztransaktionssteuer kaum zu rechnen. 

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