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Investmentfonds: Boni sollen durch EU-Parlament begrenzt werden

Werden die Fondsmanager durch die hohen Sonderzahlungen zu riskanten Geschäften verleitet? Die Verbraucherschützer gehen davon aus und stellen deshalb die Forderung, die Sonderzahlungen zu begrenzen. Jetzt liegt die Entscheidung beim EU-Parlament.


Investmentfonds

Vom EU-Parlament fordern die Verbraucherschützer nun eine Begrenzung der Boni der Manger von Investmentfonds. Wie der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) mitteilte, muss das EU-Parlament am Mittwoch den vom Wirtschaftsausschuss vorgeschlagenen Regelungen zustimmen. Gerd Billen, VZBV-Chef, sagte, dass durch die Erfolgsvergütung beim Fondsmanager die falschen Reize gesetzt werden und dadurch Nachteile für die Verbraucher entstehen würden.  Aus diesem Grund sollten die Sonderzahlungen entweder ganz untersagt oder aber zu mindestens begrenzt werden.

EU-Parlament steht vor der Entscheidung

Billen kritisiert, dass die derzeitige Regelung der Vergütung die Gefahr birgt, dass die Fondsmanager zu hohe Risiken eingehen würden, um höhere Boni zu kassieren. Während die Fondsgesellschaften von den Gewinnen profitieren, werden die Verluste ausschließlich von den Anlegern getragen. Ein finanzieller Nachteil würde den Fondsmanagern bei Verlusten jedoch nicht entstehen.

Im März hatte der Wirtschaftsausschuss einen Vorschlag vorgelegt, der vorsieht, die erfolgsabhängigen Vergütungen (Performance Fees) nur dann zuzulassen, sofern der jeweilige Fondsmanager ebenfalls an der positiven und negativen Entwicklung eines Fonds beteiligt wird und sich so die Sonderzahlungen im Einklang mit dem Fonds entwickeln. 

Investoren werden abgezockt

Sven Giegold, finanz- und wirtschaftspolitischer Sprecher der Grünen im EU-Parlament, erklärt, dass seiner Meinung nach durch die undurchsichtigen Performance Fees häufig nur die Firmen profitieren, sich zeitgleich die Rendite der Anleger aber massiv reduziert. So würde keinerlei Mehrwert für den Anleger geschaffen, was mit einer Abzocke der Investoren gleichzustellen sei.

Darüber hinaus soll das EU-Parlament auch darüber abstimmen, ob, wie auch schon im Bankenbereich, den Fondsmanager keine Sonderzahlungen mehr  gezahlt werden dürfen, wenn diese ihr festes Jahresgehalt übersteigen, wobei hier maximal 24 Monatsgehälter zugrunde gelegt werden. 


 
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