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Infinus: Insolvenzverwalter beruhigt

Die zur Infinus-Gruppe gehörenden Tochterunternehmen Future Business (Fubus) und Prosavus haben Insolvenz angemeldet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter der Fubus hat das Amtsgericht Dresden den Rechtsanwalt Kübler aus der gleichnamigen Kanzlei bestellt.


Infinus

Die Gläubiger sollen so viel wie möglich von ihrem Vermögen zurückerhalten

Der vorläufige Insolvenzverwalter des Infinus Unternehmens Fubus sieht sich ausschließlich den Gläubigern verpflichtet und bittet diese noch um etwas Geduld. Rechtsanwalt Kübler gilt auf dem Gebiet Insolvenzverwaltung als sehr erfahren, seine Kanzlei hat bis heute über 1.500 Insolvenzverfahren abgewickelt. Doch müssen er und sein Team in den kommenden Wochen die Finanzlage von Fubus durchforsten und alle vorhandenen Vermögenswerte feststellen. Die ehemaligen Anleger der Infinus-Gruppe sollen so viel wie möglich von ihren Investitionen zurückerhalten. Bei der vorausgegangenen Razzia durch Polizei und Staatsanwaltschaft wurden die gesamten Vermögenswerte der Infinus-Tochter beschlagnahmt.

Die Geschäftsführer und Gesellschafter befinden sich immer noch in Untersuchungshaft und haben keinerlei Verfügungsgewalt über das Firmenvermögen mehr. Daher müssen sich die geprellten Anleger auch keine Sorgen wegen Fristen machen, die sie versäumen könnten. Es wird Wochen dauern, bis der vorläufige Insolvenzverwalter sich durch die umfangreiche Aktenflut gearbeitet hat. Sobald die Kanzlei Kübler sich ein Bild von dem Unternehmen gemacht hat, erhalten die Anleger weiterführende Informationen. Dies geht jedoch nicht von heute auf morgen, das eigentliche Insolvenzverfahren soll erst in drei Monaten beginnen.

Die Infinus-Gläubiger werden sich noch etwas gedulden müssen

Die Kanzlei Kübler plant den Aufbau einer Internetpräsenz zu diesem Thema. Auf ihr können betroffene Anleger Anfragen zu ihren Investitionen stellen und werden über den Stand des Verfahrens auf dem laufenden gehalten. Darüber hinaus wurde vom Amtsgericht Dresden ein ebenso vorläufiger Gläubigerausschuss bestellt, in dem vor allem die Rechtsbeistände der geschädigten Anleger vertreten sind. Es wurde von der Kanzlei weiterhin betont, dass bereits angemeldete Ansprüche gegen die Infinus-Tochter Fubus derzeit nicht von Fristen abhängig sind. Über die weitere Entwicklung werden die Anleger auf verschiedenen Wegen informiert.

Die zur Infinus-Gruppe gehörenden Unternehmen Fubus und Prosavus hatten Insolvenz angemeldet, da sie sich im Zuge der Ermittlungen zur Aufrechterhaltung des normalen Geschäftsbetriebs nicht mehr in der Lage sahen. Sechs Hauptverdächtige sitzen seit Anfang November in Untersuchungshaft, Infinus bezeichnet die Vorwürfe immer noch als ungerechtfertigt und haltlos.

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