Schluss mit Telefon-Warteschleifen ab erstem Juni: Das war die Aussage der CDU-Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner. Gegenüber der Nachrichtenagentur dpa verteidigte sie ihren Schritt damit, dass die Telekommunikationsbranche etwas mehr als acht Monate Zeit hatte, sich darauf einzustellen.
Der Anrufer soll ab jetzt für eine nicht erbrachte Leistung auch nicht mehr zahlen. Die zweite Stufe der gesetzlichen Neuerung tritt nun in Kraft, wonach Warteschleifen lediglich bei kostenlosen Rufnummern und Anrufen zulässig sind, die normale Ortsvorwahlen enthalten. Sie bleiben auch gestattet, falls für den Anruf ein Festpreis berechnet worden ist.
Zwar ziele die Regelung in eine korrekte Richtung, weil so keine unüberschaubaren Kosten mehr entstünden, bestätigte die Grünen-Fraktionsvorsitzende Bärbel Höhn gegenüber der dpa. Allerdings verwies sie auf den Punkt, dass ein Auswahlmenü, begleitet mit Dialog-Ansagen, nach wie vor kostenpflichtig sei. Diese Gesetzeslücke werden etliche Branchenangehörige schon bald auszunutzen wissen.
Die Verkürzung der Warteschleife als Ziel
Von Verbraucherschützern wird seit längerem bemängelt, wie Servicenummern mit 0180er und 0900er Vorwahlen in Verbindung mit Warteschleifen zu Kosten führen, die pro Anruf bei mehreren Euro liegen.
Seit September ist die Regelung bereits in Kraft, nach der die ersten zwei Minuten in einer Warteschleife nicht berechnet werden dürfen. Die Änderungen gehen auf eine Reform des Telekommunikationsgesetzes aus dem letzten Jahr zurück.
Aigner hoffe nun auf eine Entwicklung, die Warteschleifen generell verkürzt. Es sei immerhin entscheidend, wie es um den Gegenwert bestellt sei, den man beim Telefonat mit einer Service-Hotline erhalte. Die Dienstleistung müsse eben dem Preis des Telefonats angemessen sein. (LB/BHB)