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Maklerprovision nach Bestellerprinzip

Die Mietsituation verschlimmert sich gerade in den Großstädten drastisch. Immer weniger Wohnungen sind zu erschwinglichen Preisen zu mieten und wenn man dann unter vielen Interessenten als Mieter auserwählt wird, hält die Freude auch nicht lange an. Denn sofern ein Makler für die Vermittlung zuständig war, macht sich dies auf dem Bankkonto ganz schnell bemerkbar. Der Mieter zahlt die enormen Kosten, der Vermieter freut sich darüber wieder monatlich die Kröten aufs Konto hüpfen zu sehen.


Maklerprovision nach Bestellerprinzip

Daniela Schneckenburger, Sprecherin der Grünen-Fraktion in Nordrhein-Westfalen empfindet diese Belastung als nicht länger tragbar, zumal die Maklerprovisionen stetig zunehmen: „Inzwischen ist es so, dass gerade in den Regionen wie Köln, Düsseldorf oder Münster die Maklerprovisionen zu einer unzumutbaren finanziellen Belastung für die Wohnungssuchenden werden.“

Sie hält die Möglichkeit für interessant, dies künftig nach dem Prinzip zu klären: wer bestellt, der zahlt. So könnten sich auch die Vermieter nicht mehr drücken, denn wenn sie eine Immobilie über einen Makler verkaufen wollen, wären sie somit in der Pflicht, die Gebühren zu bezahlen – nicht länger der Mieter.

Schneckenburger hält weiter fest, dass auch die Provisionen selbst ungerecht seien: „Da sie sich an den Mietpreisen orientieren, steigen sie im Übrigen mit den steigenden Mietpreisen mit – an der Leistung der Makler hat sich jedoch nichts verändert.“ So können Makler zwei Monatsmieten plus Mehrwertsteuer fordern.

Aber nicht nur die Grünen in NRW wollen etwas an dieser Situation ändern. Beispielsweise macht sich auch die SPD in Hamburg für eine Änderung der Gesetzeslage in diesem Fall stark. Das größte Hindernis stellt allerdings dar, dass das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung ein Bundesgesetz ist, weshalb zunächst eine Bundesratsinitiative gestartet werden muss. (NS/BHB)


 
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