Den Banken reichen bis 2015 nun schon 60 Prozent der Reserve. Der Ausschuss erklärte, nun auch Hypothekenpapiere und unter gewissen Voraussetzungen sogar Aktien als Liquiditätsreserve anzuerkennen. Staats- und Firmenanleihen galten vorher schon als Liquiditätsreserven.
Zuvor war auch von Seiten der Politik befürchtet worden, der Baseler Ausschuss könnte die Kreditvergabe einschränken, müsste die LCR bereits 2015 eingehalten werden. Dies hätte massive Auswirkungen auf die Wirtschaft gehabt.
Man hätte strikte Regeln beibehalten, erklärt Mervyn King, der britische Notenbankchef: „Die Übergangsfrist wird sicherstellen, dass der neue Liquiditätsstandard auf keinen Fall die Fähigkeit des globalen Bankensystems beeinträchtigen wird, die konjunkturelle Erholung zu finanzieren.“
Da, wie der Baseler Ausschuss herausfand, den meisten Banken Ende 2011 nach aktuell geltenden Kriterien rund 1,8 Billionen Euro an liquiden Mitteln fehlten, um überhaupt den LCR zu erfüllen, wurde das Datum für 100 Prozent der Reserven nun verschoben. Dies ist das erste Mal, dass der Baseler Ausschuss nicht nur über die Kapitalmenge, sondern auch über die Liquidität bestimmt.
Damit zieht der Ausschuss seine Konsequenzen aus der Finanzkrise, um eine Pleite zu verhindern. Künftig muss jede Bank sich mindestens 30 Tage lang selbst helfen können.
Auch von der Zusammensetzung der Liquiditätsreserven haben die Baseler eine ganz genaue Vorstellung. Hierfür müssen Banken 60 Prozent in bar oder als erstklassige Staatsanleihen oder ähnlichen zentralbankfähigen Papieren vorliegen haben. Bis zu 40 Prozent dürfen aus Unternehmensanleihen mit hoher Bonität sein.
Auf dem Treffen der Notenbankchefs und der Chefs der nationalen Aufsichtsbehörden aus den EU-Ländern hatte King ferner erklärt: „Die LCR soll es weniger wahrscheinlich machen, dass Banken auf die Notenbanken bauen müssen, um an Liquidität zu kommen.“ Allerdings sieht auch er, dass es in Krisenzeiten wohl nie ganz ohne Notenbanken gehen werde. (NS/BHB)