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Nun doch neuer Gesetzentwurf zu offenen Immobilienfonds

Nachdem zunächst vorgesehen war, dass weitere Fonds ab Mitte nächsten Jahres nicht mehr aufgelegt werden – immerhin wurden elf der milliardenschweren Fonds von der Finanzkrise ordentlich gebeutelt – kommt nun aber doch die Kehrtwende. Zumindest besteht bereits ein Gesetzentwurf für eine EU-Richtlinie, die für alternative Investments (AIFM) greift. Jedoch kommen mit der Richtlinie aber auch neue Spielregeln für die Fonds auf den Tisch.


Neuer Gesetzentwurf zu Fonds

Honorarberater wissen, das sich dies auch positiv auf Anleger auswirkt, die eine Lebensversicherung ihr Eigen nennen. So können sie nämlich weiter Geld in Immobilienspezialfonds stecken, die institutionellen Investoren wie Einrichtungen für die Altersvorsorge, Stiftungen und Versicherungen vorbehalten sind. Auch Spezialfonds sollten ab Mitte nächsten Jahres verboten sein. Dies wurde nun gekippt.

Zwar ist Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Investment und Asset Management (BVI), erleichtert, dass das Verbot offener Immobilienfonds nun nicht kommt, völlig zufrieden ist er mit der neuen Sachlage aber auch nicht: „Der Entwurf beinhaltet viele praxisferne Regelungen.“

Vor allem die vom Bundesfinanzministerium geplante Reform der offenen Fonds nach Schweizer Vorbild, findet in der Branche überhaupt keinen Anklang. In der Schweiz dürfen Anleger nur einmal jährlich Geld in einen Fonds einzahlen oder welches herausholen. Ein vorzeitiger Ausstieg ist nur über die Börse möglich. Allerdings muss man auch bedenken, dass deshalb noch kein Fonds mit Liquiditätsproblemen zu kämpfen hatte und es in der Schweiz deshalb keine Krise gibt. Finanzberater kennen das seit Jahren.

Wer in Deutschland ab dem 21. Juli nächsten Jahres anlegt, der wird ebenfalls nach diesem Prinzip handeln können. Eine Rückgabe muss allerdings bereits Monate im Voraus beantragt werden. Neuanlagen sollen künftig nur noch quartalsmäßig an einem Stichtag möglich sein.

 Auch die Regulierung geschlossener Fonds wird nun einfacher. Denn ursprünglich war vorgesehen gewesen, dass unternehmerische Beteiligungsmodelle nur noch dann gestattet sind, wenn maximal 30 Prozent des Investitionsvolumens über Kredite finanziert wird.

Geschlossene Fonds (Beteiligungen) sollen nach dem neuen Gesetzentwurf aber bis zu 60 Prozent über Kredite finanziert werden können. (NS/BHB)


 
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