Im Vorfeld hatte das Nachrichtenmagazin „Spiegel“ darüber berichtet, dass die Deutsche Bahn die Daten der Reisenden unter anderem an Versicherungen, Banken und auch Fastfood-Ketten verkaufen wolle. Sollten die Reisenden ihre Zustimmung zu diesem Datenverkauf nicht geben, würde die Deutsche Bank diejenigen aus dem Bonusprogramm entlassen.
Vonseiten der Bahn wurde erklärt, dass für diese Behauptung keinerlei Grundlage existierte. Bisher habe die Deutsche Bahn keinerlei Kundendaten an Dritte für Marketingzwecke weitergegeben und würde dies auch zukünftig nicht planen. Auch in Zukunft hat jeder Kunde der Deutschen Bahn das Recht, der Zusendung von Werbung zu widersprechen. Dieser Widerspruch wirke sich nicht auf das Bonusprogramm aus.
Niko Härting, Rechtsanwalt in Berlin, sagte gegenüber der F.A.Z., dass jegliches andere Vorgehen im klaren Widerspruch zu dem „Kopplungsverbot“ des Bundesdatenschutzgesetzes stehen würde. (FF/BHB)