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Rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht erteilen

Durch eine Vorsorgevollmacht können andere Personen lebenswichtige Entscheidungen für einen Menschen treffen, der aufgrund schwerer Krankheit oder eines Unfalls selbst dazu nicht in der Lage ist. Ob diese Vollmacht oder eine Patientenverfügung sinnvoll ist, wird im folgenden Beitrag untersucht.


Vorsorgevollmacht

Durch die Vorsorgevollmacht wird die Entscheidungsgewalt auf ausgesuchte Personen übertragen.

Das Grundgesetz verbietet allen Menschen, Entscheidungen für andere Personen zu treffen, solange ihnen dazu keine Vorsorgevollmacht erteilt worden ist. Die einzige Ausnahme davon sind Minderjährige, für die entscheiden automatisch die Eltern. Für alle anderen bestimmt das Gesetz im Notfall einen Betreuer, dies kann aber muss nicht immer ein Angehöriger sein. Durch eine rechtzeitig erteilte Vorsorgevollmacht bestimmt jeder selbst, wer im Notfall für ihn wichtige Entscheidungen treffen soll.

Eine Vollmacht dieser Art kann handschriftlich verfasst sein, wichtig sind Datum, Ort und Unterschrift. Durch dieses Dokument wird die Verhandlung mit Vermietern, Ärzten oder Behörden deutlich einfacher, denn der Besitzer weist sich damit als Bevollmächtigter aus. Eine notarielle Beglaubigung von Vorsorgevollmachten ist nicht notwendig, außer wenn der Bevollmächtigte etwa eine Immobilie im Auftrag verkaufen soll. Da eine Vollmacht uneingeschränktes Vertrauen erfordert, wählen viele Menschen oft den Ehepartner als Vertrauensperson. Es empfiehlt sich jedoch, auch jüngere Personen, wie beispielsweise die Kinder, mit einer Vorsorgevollmacht auszustatten. Durch dieses Dokument werden Ärzte von ihrer Schweigepflicht entbunden und können sich gemeinsam mit der bevollmächtigten Person über gesundheitsfördernde Maßnahmen austauschen.

In finanziellen Fragen reicht die Vorsorgevollmacht meist nicht aus.

Die bevollmächtigte Person kann neben den Verhandlungen im Krankenhaus auch für eine Unterbringung des Patienten in einem Pflegeheim sorgen. Wenn es jedoch um finanzielle Angelegenheiten geht, stößt die Befugnis der Vorsorgevollmacht an ihre Grenzen. Auch wenn in dem Schriftstück vermerkt wurde, dass der Bevollmächtigte zur Abhebung von Bargeld oder zum Überweisen von Geldbeträgen befugt ist, wird dies nicht von allen Banken oder Sparkassen anerkannt.

Eine Extravollmacht für das Konto hilft in solchen Fällen. Neben der Vorsorgevollmacht ist auch eine Patientenverfügung ein sinnvolles Schriftstück. Darin können Menschen festlegen, wie sie im Falle einer Erkrankung behandelt werden wollen und welche Behandlungsmethoden nicht angewandt werden dürfen. Die Mediziner sind zur Akzeptanz solcher Verfügungen angehalten, sie dürfen beispielsweise keine lebensverlängernden Maßnahmen ergreifen, wenn dies in dem Dokument steht.

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