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Rückzahlung für Millionen Gaskunden

Der Energie-Konzern RWE muss sich auf hohe Rückzahlungen vorbereiten. Nach Informationen, die dem „Spiegel“ vorliegen, wurden im Rahmen eines Gutachtens für den Europäischen Gerichtshof bei der Gasversorgung unzulässige Preiserhöhungen festgestellt. Auch für die anderen Anbieter könnte ein entsprechendes Urteil weitreichende Konsequenzen haben.


Rückzahlung für Millionen Gaskunden

Aufgrund von unzulässigen Preiserhöhungen bei der Gasversorgung können nun Millionen Gaskunden auf eine Rückzahlung hoffen. Dies geht aus den Schlussanträgen der Generalstaatsanwältin des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im Bezug auf die Rechtssache "C-92/11" hervor.

Die sogenannten Sonderkundenverträge, die spezielle Laufzeiten, Rabatte oder Preise beinhalten, enthalten bereits seit Jahren Preisanpassungsklauseln, die nicht mit dem EU-Recht vereinbar sind, so lautet das Ergebnis des Gutachtens. Die teilweise massiven Preiserhöhungen in den letzten Jahren wären für die Verbraucher weder transparent gewesen, noch hätten die Verbraucher die Möglichkeit gehabt, mit einem Anbieterwechsel oder einer Kündigung zu reagieren.

Der Europäische Gerichtshof wird sich noch in dieser Woche abschließend mit diesem Fall befassen. RWE wurde exemplarisch von Verbraucherschützern verklagt. RWE und auch die Rechtsexperten gehen davon aus, dass sich der EuGH wie in den meisten Fällen der Generalstaatsanwältin anschließen wird.

Aber nicht nur für RWE, sondern auch für E.on; für Hunderte von Stadtwerken und andere Gasversorger könnte die Entscheidung Konsequenzen haben. Rund ein Viertel der RWE-Kunden sind mit den umstrittenen Verträgen ausgestattet. In welchen Rahmen die betroffenen Kunden nun Forderungen gegenüber RWE stellen können, werden nun die deutschen Gerichte klären müssen.

Nun wird sich der Bundesgerichtshof nach der Entscheidung durch den EuGH wieder mit dem Fall befassen müssen. Derzeit stellt sich RWE aufgrund von Verjährungsfristen auf einen Zeitraum von rund drei Jahren ein. Für diesen Zeitraum können die Verbraucher dann ihre Ansprüche gegenüber dem Versorger geltend machen. Wie es aus Essen heißt, habe RWE bereits in der Bilanz Rückstellungen in Millionenhöhe gebildet. (NS/BHB)


 
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