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Steuer-Selbstanzeigen: der Strafzuschlag wird verdoppelt

Die strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehungen wird zunehmend kritisch diskutiert. Spätestens seit dem spektakulären Verfahren gegen den FC Bayern-Chef Uli Hoeneß und dessen Verurteilung mehren sich die Forderungen, die Selbstanzeige ganz abzuschaffen.


Selbstanzeigen

So weit ist es noch nicht, doch Steuer-Selbstanzeigen sollen künftig teurer werden. Darauf haben sich jetzt die Finanzminister der Bundesländer verständigt. 

Maßnahmenkatalog beschlossen

Sie folgten damit Vorschlägen, die bereits vor einigen Wochen auf Staatssekretärsebene erarbeitet worden waren. Auf einem Treffen in Berlin wurde ein ganzer Katalog an Maßnahmen beschlossen, die Steuersünder finanziell stärker belasten soll. So ist beabsichtigt, den Strafzuschlag auf Nachzahlungen auf zehn Prozent zu verdoppeln. Gleichzeitig soll der Mindestbetrag an hinterzogenen Steuern, ab dem der Zuschlag fällig wird - bisher 50.000 Euro -, herabgesetzt werden. Eine genaue Grenze dafür steht noch nicht fest. Außerdem sollen bei Steuer-Selbstanzeigen künftig mindestens die Einkünfte der letzten zehn Jahre aufgedeckt und korrigiert werden. Heute besteht bei minder schweren Fällen nur eine Fünf-Jahres-Frist. 

Neuregelung ab nächstem Jahr 

Der beschlossene Maßnahmenkatalog soll bis zum Mai in einen konkreten Gesetzesvorschlag umgesetzt werden. Hinter dem Vorhaben stehen nicht nur die Finanzminister der Länder, auch Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble ist - bei Auffassungsunterschieden im Detail - im Prinzip für strengere Regelungen. Wenn der Zeitplan eingehalten wird, werden die neuen Bestimmungen schon kommendes Jahr in Kraft treten. 

Spielräume immer geringer 

Trotz der geplanten Verschärfung wird die Diskussion um die Strafbefreiung bei Steuer-Selbstanzeigen nicht aufhören. Auch ohne gesetzliche Neuregelung zeigt die Praxis der Finanzbehörden und der Rechtsprechung hier bereits deutlich engere Auslegungen als in der Vergangenheit. So werden inzwischen an die Rechtzeitig- und Vollständigkeit von Steuer-Selbstanzeigen - beides essentielle Voraussetzungen für die Strafbefreiung - spürbar höhere Anforderungen gestellt. Der bayerische Finanzminister Markus Söder hat jetzt im Rahmen des Berliner Treffens sogar vorgeschlagen, die Strafbefreiung bei Steuerhinterziehungen ab einer Million Euro ganz abzuschaffen. Der Spielraum für Steuersünder, der Bestrafung zu entgehen, wird damit immer geringer.

 

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